Anerkennung von Zusatzangeboten

Anerkennung des Interkulturellen Schülerseminars, des TheaterSprachCamps oder der LERN-WERK Leseförderung als Kernpraktikum

Sie haben die Möglichkeit, sich ausgewählte schul- und schülerbezogene Seminare als Kernpraktikum anerkennen zu lassen. In jedem Fall ist es erforderlich, sich zunächst mit den angegebenen Leitungen abzusprechen, bevor Sie diese Seminare wählen. In jedem Einzelfall ist eine Anerkennung erforderlich. Bitte beachten Sie dazu unten aufgeführte Rahmenbedingungen und richten Sie Ihren Antrag auf Anerkennung (pdf) an den dezentralen MA-Prüfungsausschuss über Herrn Sascha Hartung (ZLH).

TheaterSprachCamp (TSC) unter Leitung von Frau Prof. Dr. Neumann

- Das TSC kann allen Deutsch-Studierenden (LAPS, LAS, LAGym) als KP I-Deutsch oder (LAPS) KP II-FDGS anerkannt werden.
- Wer im LAPS nicht Deutsch studiert, kann sich TSC als KP II-FDGS anerkennen lassen. In diesem Fall muss individuell geklärt werden, wie die Leistungen zu KP I zu erbringen sind, da sich zeitliche Überschneidungen ergeben können. Es wäre möglich im WiSe KP II an der Grundschule in einem weiteren Fach zu absolvieren und sich dieses KP als KP I anerkennen zu lassen.

LERN-WERK Leseförderung unter Leitung von Herrn Prof. Dr. Lehberger

Die LERN-WERK Leseförderung bezieht sich auf die Arbeit mit Grundschüler/innen und kann daher nur im LAPS als FDGS anerkannt werden.

Interkulturelles Schülerseminar (IKS) unter Leitung von Frau Marika Schwaiger

Das IKS kann (im LAPS, LAS, LAGym) als KP I im Bereich Fachdidaktik Deutsch oder (im LAPS) als KP II FDGS anerkannt werden, sofern die/der Studierende die Auflagen der FSB erfüllt und in angemessenem Umfang den regulären Schulunterricht der zu unterrichtenden Schüler/innen besucht. Eigener Unterricht und Hospitationen gemäß den FSB müssen im Fach Deutsch/FDGS erfolgen. Das IKS-Begleitseminar wird dabei als Begleitveranstaltung im Sinne der FSB anerkannt. Die Modulprüfung wird im Rahmen des IKS-Begleitseminars abgelegt.

In anderen Fachdidaktiken kann IKS unter folgenden Voraussetzungen als KP I oder II anerkannt werden:

  • Der eigene Unterricht und die Unterrichtshospitationen gemäß den FSB müssen in dem fraglichen Fach erbracht werden (z. B. Mathematik).
  • Das Einverständnis einer verantwortlichen Lehrperson aus der zuständigen Fachdidaktik (z. B. Mathematik) ist jeweils einzuholen (gemeint ist das Einverständnis, dass das KP im Bereich des Sprachfördernden Fachunterrichts im Rahmen des IKS durchgeführt wird).
  • Zusätzlich zur Begleitveranstaltung im IKS muss das KP-Begleitseminar der jeweiligen Fachdidaktik (z. B. Mathematik) des Regelbetriebes besucht werden, in deren Rahmen (also nicht im IKS-Seminar) die Modulprüfung abzulegen ist.

Stand: April 2012