Im Rahmen der Internationalisierung können Sie Ihr Kernpraktikum - KP I oder KP II - im Ausland absolvieren. Es besteht dabei die Möglichkeit, entweder das gesamte Kernpraktikum oder nur das Blockpraktikum im Ausland durchzuführen. Grundsätzlich ist ein Auslands-Kernpraktikum zu den gleichen Bedingungen zu gestalten, wie der Regelbetrieb in Hamburg es vorsähe, d.h. Schulstufe, Fach, Betreuung und Anzahl der zu unterrichtenden Stunden sind vorgegeben.
Zur Sicherung der Planung werden Sie angehalten, ein Auslandspraktikum im Sommersemester bis zum 15. März bzw. im Wintersemester bis zum 15. September anzumelden.
Bitte beachten Sie die Regelung für Kernpraktika im Ausland (pdf) des Dezentralen Master-Prüfungsausschusses.
Im ZLH steht Ihnen Maike Willenborg als Ansprechpartnerin zu diesem Thema zur Verfügung.
Stand: November 2011





