Laufbahnrecht und Besoldung

Die Entscheidung für einen der in Hamburg angebotenen Lehramtsstudiengänge ist - wenn auch indirekt - gleichzeitig eine Entscheidung für die spätere Berufstätigkeit als Lehrkraft, und zwar in laufbahnrechtlicher Hinsicht.

Was heißt das? Im Wesentlichen folgendes:

Unterschieden wird zwischen

der Laufbahn des gehobenen Dienstes (Eingangsbesoldung mit A 12)
(Lehramt der Primarstufe und Sekundarstufe I)

der Laufbahn des höheren Dienstes (Eingangsbesoldung mit A 13)
(Lehramt an Gymnasien, Lehramt an Beruflichen Schulen, Lehramt an Sonderschulen)

Detaillierte Auskünfte gibt die “Verordnung über die Laufbahnen der Lehrerinnen und Lehrer und der Beamtinnen und Beamten im Schulverwaltungsdienst (Hamburgische Lehrerlaufbahnverordnung - LLVO)”; HmbGVBI. 2004, S. 18.

Im Zuge der Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge, beginnend mit WS 2007/2008, wird auch die Lehrerlaufbahnverordnung angepasst werden; obwohl diese Änderung noch aussteht, können wir nach derzeitigem Kenntnisstand davon ausgehen, dass die Zuordnung der Lehrämter zu den beiden verschiedenen Laufbahnen unberührt bleibt. 

Zu Informationen bzgl. der Besoldung bzw. des Gehalts empfehlen wir Ihnen folgende Links:

Einen Überblick  zur Besoldung von Lehrkräften in den 16 Bundesländern hat die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) veröfffentlicht: http://www.gew.de/print/Lehrerbezahlung_wer_bietet_mehr.html.

Stand: Juli 2010