Elemente der Studienstruktur
Die Umsetzung der Drucksache zur Fortschreibung der Reform der Lehrerbildung (21/11562) betrifft folgende Elemente der Studienstruktur:
Prüfungsordnungen, Zugangssatzung, Auswahlsatzung
Zielsetzung: Entwicklung von Prüfungsordnungen sowie Zugangs- und Auswahlsatzung für alle Lehramtsstudiengänge
- Prüfungsordnung Bachelor of Education (vom 4. Juni 2019 und 15. Oktober 2019)
- Änderung Prüfungsordnung Bachelor of Education (vom 6. Juli 2020)
- Prüfungsordnung Master of Education
- Prüfungsordnung Aufbauqualifikation Lehramt an berufsbildenden Schulen Master of Education (vom 4. Juni 2019)
- Zugangssatzung Bachelor of Education, Master of Education und Aufbauqualifikation Master of Education (vom 26. November 2019)
- Auswahlsatzung Bachelor of Education, Master of Education und Aufbauqualifikation Master of Education (vom 26. November 2019)
Verantwortliches Gremium: Gemeinsamer Ausschuss Lehrerbildung (GALB)
Leistungspunkte-Verteilungsmodell
Zielsetzung: Erarbeitung eines Leistungspunkte-Verteilungsmodells auf die Semester
GALB-Arbeitsgruppe 1
Koordination: Dr. Lejla Starcevic-Srkalovic
Termine: 15.1.2019, 26.2.2019, 16.4.2019, 11.6.2019, 17.10.2019, 19.12.2019, 11.5.2020
Freier Studienanteil (Bachelor)
Zielsetzung: Ausgestaltung des freien Studienanteils im Umfang von 9 LP in den Bachelorstudiengängen.
GALB-Arbeitsgruppe 2
Koordination: Björn Stoffregen
Termine: 17.1.2019, 28.2.2019, 9.5.2019, 4.7.2019, 22.10.2019, 14.1.2020, 7.5.2020, 29.9.2020
Die Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit erfolgreich beendet und der Freie Studienanteil konnte mit Beginn der neuen Bachelor-Lehramtsstudiengänge zum WiSe 20/21 starten. In die Prüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg, der Technischen Universität Hamburg, der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, der Hochschule für Musik und Theater Hamburg und der Hochschule für bildende Künste Hamburg mit dem Abschluss „Bachelor of Education“ (B.Ed.) vom 4. Juni 2019 und 15. Oktober 2019 in der Fassung vom 6. Juli 2020 wurden Regelungen zum Freien Studienanteil insbesondere unter § 1 Absatz 3 aufgenommen:
Die Angebote des freien Studienanteils sind regelhaft akademische Angebote. Der freie Studienanteil eröffnet den Studierenden die Möglichkeit, ihr Studium interessengeleitet zu vertiefen und wissenschaftlich zu reflektieren.
Im freien Studienanteil haben die Studierenden je nach Wahl und Gewichtung die Möglichkeit, als zusätzliche Qualifikationsziele ihre fachlichen Kenntnisse zu vertiefen bzw. zu erweitern, überfachliche Kenntnisse sowie interkulturelle und sprachliche Kompetenzen zu entwickeln und zu vertiefen.
Im freien Studienanteil können einzelne hierfür vorgesehene Lehrveranstaltungen und Module gewählt werden. Es stehen Lehrangebote in den Teilstudiengängen, in denen die Studierenden immatrikuliert sind, zur Vertiefung der fachwissenschaftlichen Profile zur Wahl; Lehrangebote in anderen Teilstudiengängen zur Erweiterung der fachwissenschaftlichen Profile; spezifische Lehrangebote für den freien Studienanteil mit überfachlicher, inter- oder transdisziplinärer Perspektive zur Entwicklung und Erweiterung der überfachlichen Kenntnisse sowie Lehrangebote zum Spracherwerb und zur Entwicklung und Vertiefung interkultureller Kompetenzen. Die Kompetenzen können auch im Rahmen eines studienbezogenen Auslandsaufenthalts erworben werden. Sie sind der ersten Phase der Lehrerbildung, d. h. dem Studium, zugehörig und grenzen sich von den berufspraktischen Kompetenzen der zweiten Phase der Lehrerbildung ab. Lehraufträge an Schulen können demnach nicht für den freien Studienanteil anerkannt werden.
Lehrveranstaltungen und Module im freien Studienanteil werden mit einer erfolgreich erbrachten Studienleistung gemäß § 9 Absatz 8 abgeschlossen.
Eine Webseite als Informationsangebot (nicht nur) für Studierende ist online unter: www.uni-hamburg.de/zpla/freier-studienanteil.
Kooperation zwischen Fachdidaktik und Fachwissenschaft
Zielsetzung: Ausgestaltung von Kooperationen zwischen Fachdidaktik und Fachwissenschaft in allen Lehramtsstudiengängen
GALB-Arbeitsgruppe 3
Koordination: Silke Merkel
Termine: 24.1.2019, 5.3.2019
Die Prüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg, der Technischen Universität Hamburg, der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, der Hochschule für Musik und Theater Hamburg und der Hochschule für bildende Künste Hamburg mit dem Abschluss „Bachelor of Education“ (B.Ed.) vom 4. Juni 2019 und 15. Oktober 2019 definiert die Kooperationen unter § 4 Absätze 6-10:
In jedem Lehramtsstudiengänge soll für jedes Unterrichtsfach und für jede berufliche Fachrichtung eine Kooperation von einem Modul der Fachwissenschaft mit einem Modul der dazugehörigen Fachdidaktik erfolgen.
Die Prüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg, der Technischen Universität Hamburg, der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, der Hochschule für Musik und Theater Hamburg und der Hochschule für bildende Künste Hamburg mit dem Abschluss „Master of Education“ (M.Ed.) vom 26.11.2019 definiert die Kooperationen unter § 4 Absätze 6-10:
Sofern im Bachelorstudiengang im jeweiligen Unterrichtsfach oder der beruflichen Fachrichtung keine Kooperation zwischen einem Modul der Fachwissenschaft und einem Modul der dazugehörigen Fachdidaktik realisiert wurde, so ist dies im Masterstudiengang vorzusehen. Von der Kooperation kann nur im begründeten Ausnahmefall abgesehen werden.
Näheres regeln die Fachspezifischen Bestimmungen.
Zeitfenstermodell
Zielsetzung: Anpassung des Zeitfenstermodells
Koordination Zeitfenstermodell: Christina Hübscher