Änderung der besonderen Zugangsvoraussetzungen für das Lehramt an berufsbildenden SchulenBetriebspraktikum bzw. Berufsausbildung muss bei der Bachelorbewerbung noch nicht vorliegen
9. Juni 2026
Durch die Änderung der besonderen Zugangsvoraussetzungen für das Lehramt an berufsbildenden Schulen zum Wintersemester 2026/2027 ist es nun möglich, den Bachelor of Education für das berufliche Lehramt in allen beruflichen Fachrichtungen ohne eine abgeschlossene Berufsausbildung oder absolviertes Betriebspraktikum zu studieren.
Erst zu Beginn des Master of Education müssen eine abgeschlossene, einschlägige Berufsausbildung oder mindestens 26 Wochen Berufspraxis in Form von Betriebspraktika (hier finden Sie Informationen zu den inhaltlichen Anforderungen an das Betriebspraktikum) zur Immatrikulation nachgewiesen werden. Diese können gegebenenfalls parallel zum Bachelorstudium oder nach dem Bachelorstudium absovliert werden.
Weitere Informationen zu den besonderen Zugangskriterien für das Lehramt an berufsbildenden Schulen finden Sie auf der Webseite des ZPLA.