Anerkennung von Schulpraxis im Kernpraktikum
Anerkennung von Schulpraxis, Lehraufträgen oder eines Praktikums einer anderer Hochschule
Sofern Sie beabsichtigen, sich einen Teil oder ein ganzes Kernpraktikum-Modul anerkennen zu lassen, beachten Sie bitte folgende zwei Möglichkeiten:
Anerkennung eines Praktikums einer anderen in- oder ausländischen Universität auf ein gesamtes Kernpraktikum-Modul
Die Anerkennung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Es kann nachgewiesen werden, dass Sie im Umfang von etwa 20 Unterrichtsstunden (im KP I) bzw. 15 Unterrichtsstunden (im KP II) in der Schulstufe und dem Fach unterrichtet haben, in der bzw. in dem Ihr Praktikum im Regelfall durchgeführt wurde.
- Es wurde ein Hospitationsumfang von etwa 50 Stunden (im Fach des KP I) bzw. 40 Stunden (im Fach bzw. Förderschwerpunkt des KP II) dokumentiert.
- Das Praktikum wurde durch eine Fachmentorin bzw. einen Fachmentor begleitet.
- Das Praktikum wurde durch eine universitäre Veranstaltung mit fachdidaktischen und reflexiven Schwerpunkten im Umfang von mindestens 4 LP begleitet.
- Zum Abschluss des Praktikumsmoduls wurde eine benotete Prüfungsleistung erbracht.
Bei Anliegen zur Anerkennung nehmen Sie bitte Kontakt zum ZLH auf (carola.heffenmenger@uni-hamburg.de).
Anerkennung von bereits in der Vergangenheit abgeleisteter Schulpraxis (Lehraufträge oder freiwillige, nicht universitär begleitete Praktika)
In besonders begründeten Ausnahmefällen können zurückliegende Lehraufträge für Praktikumszeiten partiell anerkannt werden. Dies ist nur dann möglich, wenn die längerfristige Planung des Studiums (z.B. Auslandssemester) oder die Lebensplanung (z. B. Schwangerschaft) es nicht gestatten, bestimmte Praxisanteile des jeweiligen Kernpraktikums innerhalb der vorgesehenen Semester - und Blockphase zu erbringen. Dabei müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Schulpraxis muss nach Abschluss des Bachelor-Studiums erfolgt sein.
- Es kann nachgewiesen werden, dass Sie im Umfang von etwa 20 Unterrichtsstunden (im KP I) bzw. 15 Unterrichtsstunden (im KP II) in der Schulstufe und dem Fach unterrichtet haben, in der bzw. in dem Ihr Praktikum im Regelfall durchgeführt wurde.
- Es wurde ein Hospitationsumfang von etwa 50 Stunden (im Fach des KP I) bzw. 40 Stunden (im Fach bzw. Förderschwerpunkt des KP II) dokumentiert.
- Das Praktikum wurde durch eine Fachmentorin bzw. einen Fachmentor begleitet.
- Die durchgeführten Lehr- und Hospitationstätigkeiten müssen dergestalt dokumentiert sein, dass sie Gegenstand der Reflexion in begleitenden Seminarveranstaltungen und Grundlage der Modulprüfung sein können
- Lehraufträge, die länger als ein Jahr zurückliegen, werden i. d. R. nicht anerkannt, weil in solchen Fällen der in den Studienordnungen intendierte Zusammenhang von Begleitveranstaltung und Lehrtätigkeit weder unmittelbar gegeben noch zu simulieren ist.
Bitte reichen Sie für eine Prüfung der Anerkennung Ihres Lehrauftrags den Antrag auf Anerkennung (PDF) sowie die dazugehörigen Dokumente beim ZLH (felix.schnabel"AT"uni-hamburg.de) ein.