Anerkennung von Schulpraxis im Integrierten Schulpraktikum
Anerkennung von Schulpraxis, Lehraufträgen oder eines Praktikums einer anderen Hochschule
Sofern Sie beabsichtigen, sich einen Teil oder ein ganzes ISP-Modul anerkennen zu lassen, beachten Sie bitte folgende drei Möglichkeiten.
Sollten Sie Nachfragen haben, wenden Sie sich gern an uns per Mail oder in einer der Sprechstunden.
Anerkennung eines Praktikums einer anderen in- oder ausländischen Universität auf ein gesamtes ISP-Modul
Da das Integrierte Schulpraktikum aus mehreren Teilleistungen - Vorbereitungsseminar, Schulpraktikum und Nachbereitungsseminar (einschließlich Modulprüfung) - besteht, ist bei Antrag auf Modulanerkennung Folgendes zu beachten:
- Das Schulpraktikum muss durch eine universitäre didaktische Veranstaltung begleitet worden sein
- Der Praktikumsumfang muss 90 Zeitstunden betragen haben:
- Es muss nachgewiesen werden, dass Sie im Umfang von mindestens 10 Stunden angeleitet unterrichtet haben.
- Ferner ist Unterrichtshospitation im Umfang von mindestens 30 Stunden zu dokumentieren.
- Ergänzend muss eine weitere Orientierung im Handlungsfeld Schule im Umfang von ca. 50 Stunden erfolgt sein (z.B. Teilnahme an Konferenzen, Projekten, Elternabenden). - Darüber hinaus muss es sich um ein durch eine Mentorin/einen Mentor begleitetes Schulpraktikum gehandelt haben.
- Zudem muss eine, im Idealfall bewertete, Prüfungsleistung erbracht worden sein.
Legen Sie bitte entsprechende Nachweise, wie den Ausdruck Ihres ToR (Transcript of Records), "Scheine", Modulbeschreibungen o.ä. Ihrem Antrag bei.
Kurz zusammengefasst, wenn Sie an einer anderen Universität oder in einem anderen Lehramtsstudiengang ein gleichwertiges allgemeines Schulpraktikum absolviert haben, dann kann dieses für eine Modulanerkennung in Frage kommen.
Bei Anliegen zur Anerkennung nehmen Sie bitte Kontakt zu Maike Willenborg (isp.zlh@uni-hamburg.de( isp.zlh"AT"uni-hamburg.de)) auf.
Stand: 19. Mai 22
Tätigkeit an einer Schule - zeitlich parallel zum Integrierten Schulpraktikum
Wer an einer Schule tätig ist, der kann beantragen, an dieser Schule zum Praktikum zugeteilt zu werden gemeinsam mit einem Tandempartner/ einer Tandempartnerin aus dem Vorbereitungsseminar.
Eine Reduktion des Umfangs oder das vollständige Anerkennen des Praktikumsblocks ist nicht möglich.
Der alleinige Grund für den formlosen Antrag auf Zuteilung ist die Vermeidung von Härten, die für Studierende dadurch entstehen würden, dass sie anderenfalls ein bereits mit einer Schule abgesprochenes Arbeitsverhältnis nicht fortsetzen bzw. nicht annehmen könnten. Eigenständig erteilte Lehraufträge ersetzen jedoch den im Integrierten Schulpraktikum zu hospitierenden Unterricht sowie den angeleiteten Unterricht nicht und nur die Stunden der Berufsfelderkundung nach Abstimmung mit der Schule.
Der Antrag auf Zuteilung stellt sicher, dass der Erwerbsarbeit neben dem Studium in der Phase des Blockpraktikums fortgesetzt werden kann. Die Bearbeitung des Antrages erfolgt erst in der Zuteilung im November.
Zum Antrag gehört:
- der Laufzettel der Schule mit der Bestätigung, dass Ihnen und Ihrem Tandempartner bzw. Ihrer Tandempartnerin ein Praktikumsplatz für das Orientierungspraktikum angeboten wird.
Frist für die Antragsstellung ist vom 19. Oktober bis zum 31. Oktober.
Die Bestätigung laden Sie bitte fristgerecht im Praktikumsportal hoch.
Beachten Sie bei der Wahl des Vorbereitungsseminars, dass Sie alle Seminare mit Kooperationsschulen ausschließen. Denn wer an einem Vorbereitungsseminar mit Schulkooperation teilnimmt, der kann und wird nicht an eine andere Schule zugeteilt werden.
Bei Fragen nehmen Sie bitte Kontakt zum Praktikumsbüro ISP auf: isp.zlh"AT"uni-hamburg.de
Stand: 17. Oktober 2022
Anerkennung von bereits in der Vergangenheit abgeleisteter Schulpraxis (Lehraufträge oder freiwillige, nicht universitär begleitete Praktika)
Freiwillige Praktika ohne universitäre Begleitung können nicht anerkannt werden im Rahmen des ISP-Moduls.
Lehraufträge und andere Tätigkeiten an Schule können im Rahmen der Lehrauftragsanerkennung für eine Zuteilung an der Schule, die der Abreitsplatz ist, sorgen, wenn fristgerecht dies beantragt wird.
Stand: 19. Mai 2022