Anerkennung von Schulpraxis im Orientierungspraktikum
Anerkennung von Schulpraxis, Lehraufträgen oder eines Praktikums einer anderen Hochschule
Sofern Sie beabsichtigen, sich einen Teil oder ein ganzes OP-Modul anerkennen zu lassen, beachten Sie bitte folgende Möglichkeiten.
Sollten Sie Nachfragen haben, wenden Sie sich gern an uns per Mail oder in einer der Sprechstunden.
Anerkennung eines Praktikums einer anderen in- oder ausländischen Universität auf ein gesamtes OP-Modul
Das Modul Orientierungspraktikum beinhaltet mehrere Teilleistungen: Vorbereitungsseminar, Schulpraktikum sowie Begleitveranstaltung (einschließlich Modulprüfung). Daher ist beim Antrag auf Modulanerkennung folgendes zu beachten:
Das anzuerkennende Schulpraktikum muss durch eine universitäre didaktische Veranstaltung begleitet worden sein. Der Praktikumsumfang muss 90 Zeitstunden betragen haben:- Es muss nachgewiesen werden, dass Sie im Umfang von mindestens 60 Stunden im unterrichtlichen Tätigkeitsfeld (Hospitation und Erprobung in pädagogischen Situationen) beschäftigt waren.- Ergänzend muss nachgewiesen werden, dass Sie 30 Stunden im außerunterrichtlichen Tätigkeitsfeld (z.B. Konferenzen, Teamarbeit oder Ganztagsangebot) absolviert haben. Darüber hinaus muss es sich um ein durch eine Mentorin/einen Mentor begleitetes Schulpraktikum gehandelt haben. Darüber hinaus muss es sich um ein durch eine Mentorin/einen Mentor begleitetes Schulpraktikum gehandelt haben. Zudem muss eine Prüfungsleistung erbracht worden sein.
Legen Sie bitte entsprechende Nachweise, wie den Ausdruck Ihres ToR (Transcript of Records), "Scheine", Modulbeschreibungen o.ä. Ihrem Antrag bei.
Kurz zusammengefasst, wenn Sie an einer anderen Universität oder in einem anderen Lehramtsstudiengang ein gleichwertiges allgemeines Schulpraktikum absolviert haben, dann kann dieses für eine Modulanerkennung in Frage kommen.
Freiwillige Praktika ohne universitäre Begleitung können im Rahmen des OP-Moduls nicht anerkannt werden.
Bei Fragen nehmen Sie bitte Kontakt zu Maike Willenborg (op-lags.zlh@uni-hamburg.de( op-lags.zlh"AT"uni-hamburg.de) oder op-lasek.zlh@uni-hamburg.de( op-lasek.zlh"AT"uni-hamburg.de)) auf.
Stand: 19. Mai 2022
Tätigkeit an einer Schule - zeitlich parallel zum Orientierungspraktikum
Wer an einer Schule tätig ist, kann bis zum 31. Oktober im Praktikumsportal des ZLH die Praktikumsplatzbestätigung der Schule hochladen.
Die Zuteilung mit einem Tandempartner/einer Tandempartnerin aus Ihrem Vorbereitungsseminar wird seitens des ZLH vorgenommen Anfang Dezember.
Wichtig für Sie ist, dass eine Reduktion des Umfangs oder das vollständige Anerkennen des Praktikumsblocks nicht möglich ist.
Der alleinige Grund für diese Regelung ist die Vermeidung von Härten, die für Studierende dadurch entstehen würden, dass sie anderenfalls ein bereits mit einer Schule abgesprochenes Arbeitsverhältnis nicht fortsetzen bzw. nicht annehmen könnten. Es ist sicherzustellen, dass die im Orientierungspraktikum vorgesehenen unterrichtlichen Tätigkeiten wie Hospitationen und Erprobung in pädagogischen Situationen in der Schule stattfinden, ebenso sind außerunterrichtliche Tätigkeiten wie Konferenzen, Projekte etc. durchzuführen. Eigenständig erteilte Lehraufträge ersetzen also das Orientierungspraktikum nicht.
Beachten Sie bei der Wahl des Vorbereitungsseminars, dass Sie alle Seminare mit Kooperationsschulen ausschließen. Studierende, die an einem Vorbereitungsseminar mit Schulkooperation teilnehmen, können nicht an eine andere Schule zugeteilt werden.
Bei Fragen nehmen Sie bitte Kontakt zum Praktikumsbüro auf:
Studiengänge LAGS und LAS-G: op-lags.zlh"AT"uni-hamburg.de
Studiengänge LASek und LAS-Sek: op-lasek.zlh"AT"uni-hamburg.de
Stand: 17. Oktober 2022
Anerkennung von bereits in der Vergangenheit abgeleisteter Schulpraxis (Lehraufträge oder freiwillige, nicht universitär begleitete Praktika)
Freiwillige Praktika ohne universitäre Begleitung können im Rahmen des OP-Moduls nicht anerkannt werden.
Lehraufträge und andere Tätigkeiten an Schule können im Rahmen der Lehrauftragsanerkennung für eine Zuteilung an der Schule, die der Arbeitsplatz ist, sorgen, wenn dies fristgerecht beantragt wird.
Stand: 19. Mai 2022