Konfessionsbezug im Lehramtsstudium Religion
Die Behörde für Schule und Berufsbildung und die Religionsgemeinschaften, die in Hamburg Religionsunterricht verantworten, weisen darauf hin, dass für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst die Lehramtsbewerberinnen und -bewerber über eine Fakultas in der Konfession verfügen müssen, der sie angehören. Gleiches gilt für Lehrkräfte bei der Einstellung in den Schuldienst und für das zukünftige Unterrichten des Religionsunterrichts. Ohne Vorliegen einer Beauftragung durch eine Religionsgemeinschaft kann zukünftig auch in Hamburg keine Einstellung in den Vorbereitungsdienst oder in den Schuldienst mit dem Fach Religion erfolgen. Aktuelle Regelungen entnehmen Sie bitte den Informationen auf der Homepage der Behörde für Schule und Berufsbildung.
Im Einzelnen gilt:
- für alevitische Lehrkräfte: Die Alevitische Gemeinde Deutschland erteilt nur alevitischen Lehrkräften eine Rizalik, wenn diese über ein erfolgreich abgeschlossenes Lehramtsstudium mit dem Teilstudiengang „Alevitische Religion“ verfügen.
- für evangelische Lehrkräfte: Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland erteilt nur solchen Lehrkräften eine Vokation, die sowohl über ein erfolgreich abgeschlossenes Lehramtsstudium mit dem Teilstudiengang „Evangelische Religion“ verfügen als auch Mitglied einer der evangelischen Kirchen sind, die auf der kirchlichen Seite in der Gemischten Kommission von Staat und Kirche in Hamburg vertreten sind. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Tanja Bothmann, Pädagogisch-Theologisches Institut der Nordkirche, 0431-9797788, Tanja.Bothmann@lka.nordkirche.de(Tanja.Bothmann"AT"lka.nordkirche.de.).
- für jüdische Lehrkräfte: Die Jüdische Gemeinde Hamburg spricht nur jüdischen Lehrkräften eine Ischur aus, die über ein erfolgreich abgeschlossenes Lehramtsstudium mit dem Teilstudiengang „Jüdische Religion“ verfügen.
- für katholische Lehrkräfte: Das Erzbistum Hamburg erteilt nur katholischen Lehrkräften eine Missio Canonica, die sowohl über ein abgeschlossenes Lehramtsstudium mit dem Teilstudiengang „Katholische Religion“ verfügen als auch weitere Anforderungen erfüllen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Sigrid Kessens, Erzbistum Hamburg, Abteilung Schule & Hochschule, kessens@erzbistum-hamburg.de. (kessens"AT"erzbistum-hamburg.de.)
- für muslimische Lehrkräfte: Die muslimischen Religionsgemeinschaften DITIB-Nord, Schura-Hamburg und VIKZ erteilen nur muslimischen Lehrkräften eine unbeschränkte Idschaza , die über ein erfolgreich abgeschlossenes Lehramtsstudium mit dem Teilstudiengang „Islamische Religion“ verfügen. Eine Idschaza-Ordnung wird z. Zt. erarbeitet.
Informationen für Studierende, deren Konfession nicht mit dem gewählten Unterrichtsfach übereinstimmt, finden Sie unter dem Stichwort "Übergangsregelungen" auf den Seiten der Vereinigung Hamburger Religionslehrerinnen und Religionslehrer.