Schuldienst
Mit dem 2. Staatsexamen oder einem abschließenden Gleichwertigkeitsbescheid („Weltlehrkräfte“) erfüllen Sie grundsätzlich die Zulassungsbedingungen für Bewerbungsverfahren zu Stellen und Tätigkeiten im Hamburger Schuldienst. Sollten Sie sich für eine Tätigkeit an einer Hamburger Schule interessieren, dann finden Sie im Folgenden alle relevanten Informationen für Ihre Bewerbung.
Welche Einstellungschancen Sie jeweils haben, kann an dieser Stelle nicht verbindlich beschrieben werden. Im Rahmen der bildungspolitischen Schwerpunktsetzungen des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg besteht aber immer Bedarf an qualifizierten und engagierten Lehrkräften.
Hinweise zur Zulassung zum Bewerbungsverfahren zum Schuldienst in anderen Ländern bzw. zur Mobilität