FAQ Praktikum
Im Folgenden erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen, die nach diesen Themen gegliedert sind:
Führungszeugnis
Für welche Praktika benötige ich ein erweitertes Führungszeugnis?
Ein erweitertes Führungszeugnis wird nur für das Kernpraktikum benötigt. Studierende im Erkundungspraktikum, Orientierungspraktikum und Integrierten Schulpraktikum müssen kein Führungszeugnis beim ZLH vorlegen.
Warum benötige ich für mein Kernpraktikum ein erweitertes Führungszeugnis?
Seit 2010 ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Personen in kinder- oder jugendnahen Tätigkeiten ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen. In Hamburg hat die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung festgelegt, dass diese Regelung auch für Praktikantinnen und Praktikanten gilt, wenn das Praktikum länger als sechs Wochen andauert.
Ich habe bereits ein erweitertes Führungszeugnis. Muss ich trotzdem ein neues beantragen?
Die Schulbehörde hat festgelegt, dass in jedem Fall für das Kernpraktikum ein eigenes Führungszeugnis vorgelegt werden muss. Das Führungszeugnis muss direkt an das ZLH adressiert sein. Es können leider keine Zeugnisse älteren Datums, keine Zeugnisse, die an Sie oder eine andere Einrichtung adressiert sind und keine Kopien oder Scans von Führungszeugnissen akzeptiert werden.
Was muss ich bei der Beantragung beachten?
Sie erhalten rechtzeitig vor Beginn des Kernpraktikums vom ZLH per E-Mail eine „Aufforderung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses“. Diese E-Mail drucken Sie bitte aus. Anschließend vereinbaren Sie online einen Termin im Kundenzentrum Ihres Ortsamtes. Zum vereinbarten Termin nehmen Sie die ausgedruckte Aufforderung und ein gültiges Personaldokument mit.
Die Beantragung eines Führungszeugnisses kostet 13 Euro. Bei erwiesener Mittellosigkeit können die Ortsämter diese Gebühr erlassen.
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel zwei bis sechs Wochen. Es ist also wichtig, dass Sie das Zeugnis rechtszeitig vor Beginn Ihres Praktikums beantragen.
Mein Ortsamt akzeptiert die Aufforderung nicht. Was soll ich tun?
Die Schulbehörde hat mit den Hamburger Meldeämtern eine individuelle Vereinbarung getroffen, nach der die Aufforderung ohne Unterschrift gültig ist. Sollte die Sachbearbeiterin/der Sachbearbeiter Ihre Aufforderung nicht akzeptieren, verweisen Sie sie/ihn bitte zur Klärung an das ZLH.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einem anderen Bundesland haben und Ihr Ortsamt die ausgedruckte Aufforderung nicht akzeptiert, wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Wohnadresse an das ZLH. Ihnen wird dann eine unterschriebene Aufforderung per Post zugeschickt.
Ich habe vergessen, mein Führungszeugnis rechtzeitig zu beantragen. Was nun?
Wenn zu Beginn Ihres Kernpraktikums kein erweitertes Führungszeugnis über Sie im ZLH vorliegt, ist Ihre Praktikumsschule verpflichtet, Ihnen den Zutritt zu verwehren. Sobald Ihr Führungszeugnis im ZLH eintrifft, wird Ihre Schule informiert und Sie dürfen Ihr Praktikum antreten. Voraussetzung ist, dass Sie mit der Schule eine Regelung gefunden haben, wie Sie die versäumten Praxistage nachholen können.
Was passiert mit meinem Führungszeugnis?
Das ZLH ist von der Schulbehörde mit der Anforderung, Auswertung und Archivierung der Führungszeugnisse beauftragt worden. Ihr Zeugnis wird im ZLH fünf Jahre archiviert, anschließend wird es vernichtet.
Was passiert, wenn ich einen Eintrag in meinem Führungszeugnis habe?
Wenn Sie wissen, dass Sie einen Eintrag in Ihrem Führungszeugnis haben, wenden Sie sich bitte möglichst frühzeitig zur Beratung über das weitere Vorgehen an das ZLH.
Das ZLH hat ein Führungszeugnis von mir und jetzt benötige ich ein neues. Kann ich das Zeugnis zurückbekommen?
Ihr Führungszeugnis ist ausschließlich für Ihr Schulpraktikum zu verwenden. Das ZLH darf kein Zeugnis für einen anderen Zweck herausgeben, auch die Herausgabe einer Kopie ist dem ZLH nicht erlaubt. Wenn Sie an anderer Behördenstelle ein Führungszeugnis vorlegen sollen, kann das ZLH der anfordernden Einrichtung auf Anfrage hin das Vorliegen des Führungszeugnisses bestätigen.