FAQ Praktikum
Im Folgenden erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen, die nach diesen Themen gegliedert sind:
Auswirkungen der Corona-Pandemie
Was sollte ich während des Praktikums beachten, um mich und andere vor einer Infektion mit dem Covid-19-Erreger zu schützen?
Jede Hamburger Schule verfügt über ein Hygiene-Schutzkonzept, in dem der Umgang und die Verhaltensregelungen für Unterrichtssituationen und das weitere schulische Leben geregelt sind.
Bitte informieren Sie sich vor Beginn des Praktikums eingehend und wenden Sie sich bei Fragen an die bzw. den Ausbildungsbeauftragten Ihrer Schule.
Bitte achten Sie auf die Reduktion Ihrer sozialen Kontakte, um für Ihre*n Tandempartner*in, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte an Ihrer Praktikumsschule die Infektionsgefahr zu minimieren. Bitte halten Sie Rücksprache mit Ihren schulischen Ansprechpersonen (Fachmentor*in oder Ausbildungsbeauftragte*r), wenn sich Fragen oder Bedenken ergeben.
Ist der Abschluss meines Praktikumsmoduls durch aktuelle oder zukünftige Entscheidungen der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) gefährdet?
Die Modulbeauftragten der Lehramtspraktika haben sich darauf verständigt, dass der erfolgreiche Abschluss des Moduls bei veränderten Präsenzmöglichkeiten an der Schule aufgrund der Corona-Pandemie nicht gefährdet wird.
Alternative Tätigkeiten zu den ansonsten in Präsenz stattfindenden Unterrichtshospitationen und angeleiteten Unterrichtsversuchen sind in enger Absprache mit den betreuenden Fachlehrkräften und den Lehrverantwortlichen zu sichten und abzustimmen. Ziel ist es, so viele Einblicke wie möglich in das Handeln einer Lehrkraft auch in digitalen Fernunterrichtsstrukturen zu gewinnen und für sich in abgestimmten Anteilen zu erproben.
Wie verhalte ich mich, wenn ich aufgrund einer Vorerkrankung einer Risikogruppe angehöre oder mit Personen zusammenlebe, die besonders gefährdet sind?
Bitte stimmen Sie sich mit Ihren Ansprechpersonen an der Schule ab, ob ggf. eine reduzierte Anwesenheit in z.B. nur einer Lerngruppe und an einem weitestgehend geschützten Ort im Unterrichtsraum geeignet ist, um Ihnen zumindest in Teilen einen Einblick in den Präsenzunterricht zu ermöglichen. Sollte dies nicht möglich sein, bedarf es einer engen Abstimmung zwischen Ihnen und Ihren Lehrverantwortlichen, um auszuloten, in welcher Weise die Qualifikationsziele des Moduls auch im „Homeoffice“ bzw. Fernunterricht zu gewährleisten sind. Diese Vorüberlegungen sind mit der Schule abzustimmen.
Bitte achten Sie auf eine sorgfältige Dokumentation Ihrer Praktikums-Arbeitszeiten, um in Bezug auf den Umfang und den Inhalt Ihrer Tätigkeiten Auskunft geben zu können.
Welche Auswirkungen hat eine Schwangerschaft auf die Durchführung meines Praktikums?
Die Behörde für Schule und Berufsbildung sieht für schwangere Personen an der Schule einen besonderen Schutz vor. Das schuleigene Hygieneschutzkonzept gibt Ihnen in der Regel erste Hinweise. Bitte informieren Sie Ihre schulischen Ansprechpersonen frühzeitig zu Ihrer persönlichen Lebenssituation, um gemeinsam nach sinnvollen Lösungen zu suchen. Beachten Sie auch die Hinweise zu Personen einer Risikogruppe in diesen FAQ.
Grundsätzlich gilt: Liegen die Phase des Mutterschutzes (6 Wochen vor errechnetem Geburtstermin) oder die Geburt selber im Zeitraum des Praktikums, kann dieses in der Regel nicht durchgeführt werden!
Wie verhalte ich mich, wenn Schüler*in, Tandempartner*in oder eine Lehrkraft aus meinem regelhaften Praktikumsumfeld nachweislich mit dem Covid-19-Erreger infiziert sind?
In einem solchen Fall greift eine Maßnahmenkette, die zwischen der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) und den örtlichen Gesundheitsämtern abgestimmt ist. Bitte informieren Sie sich unter https://www.hamburg.de/bsb/13679646/corona-faqs/#anker_34.
Was muss ich beachten, wenn ich außerhalb meines Praktikums einem Lehrauftrag an einer weiteren Schule nachgehe?
Bitte informieren Sie transparent und möglichst frühzeitig die jeweiligen Verantwortlichen an Ihren beiden Schulstandorten zur Überschneidung Ihrer schulpraktischen Studien mit einem Lehrauftrag an einer weiteren Schule. Eine strenge Einhaltung der Kohorten-Regelung und die maximale Reduktion von Kontakten sind in diesem Falle unerlässlich.
Führungszeugnis
Für welche Praktika benötige ich ein erweitertes Führungszeugnis?
Ein erweitertes Führungszeugnis wird nur für das Kernpraktikum benötigt. Studierende im Erkundungspraktikum, Orientierungspraktikum und Integrierten Schulpraktikum müssen kein Führungszeugnis beim ZLH vorlegen.
Warum benötige ich für mein Kernpraktikum ein erweitertes Führungszeugnis?
Seit 2010 ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Personen in kinder- oder jugendnahen Tätigkeiten ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen. In Hamburg hat die Behörde für Schule und Berufsbildung festgelegt, dass diese Regelung auch für Praktikantinnen und Praktikanten gilt, wenn das Praktikum länger als sechs Wochen andauert.
Ich habe bereits ein erweitertes Führungszeugnis. Muss ich trotzdem ein neues beantragen?
Die Schulbehörde hat festgelegt, dass in jedem Fall für das Kernpraktikum ein eigenes Führungszeugnis vorgelegt werden muss. Das Führungszeugnis muss direkt an das ZLH adressiert sein. Es können leider keine Zeugnisse älteren Datums, keine Zeugnisse, die an Sie oder eine andere Einrichtung adressiert sind und keine Kopien oder Scans von Führungszeugnissen akzeptiert werden.
Was muss ich bei der Beantragung beachten?
Sie erhalten rechtzeitig vor Beginn des Kernpraktikums vom ZLH per E-Mail eine „Aufforderung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses“. Diese E-Mail drucken Sie bitte aus. Anschließend vereinbaren Sie online einen Termin im Kundenzentrum Ihres Ortsamtes. Zum vereinbarten Termin nehmen Sie die ausgedruckte Aufforderung und ein gültiges Personaldokument mit.
Die Beantragung eines Führungszeugnisses kostet 13 Euro. Bei erwiesener Mittellosigkeit können die Ortsämter diese Gebühr erlassen.
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel zwei bis sechs Wochen. Es ist also wichtig, dass Sie das Zeugnis rechtszeitig vor Beginn Ihres Praktikums beantragen.
Mein Ortsamt akzeptiert die Aufforderung nicht. Was soll ich tun?
Die Schulbehörde hat mit den Hamburger Meldeämtern eine individuelle Vereinbarung getroffen, nach der die Aufforderung ohne Unterschrift gültig ist. Sollte die Sachbearbeiterin/der Sachbearbeiter Ihre Aufforderung nicht akzeptieren, verweisen Sie sie/ihn bitte zur Klärung an das ZLH.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einem anderen Bundesland haben und Ihr Ortsamt die ausgedruckte Aufforderung nicht akzeptiert, wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Wohnadresse an das ZLH. Ihnen wird dann eine unterschriebene Aufforderung per Post zugeschickt.
Ich habe vergessen, mein Führungszeugnis rechtzeitig zu beantragen. Was nun?
Wenn zu Beginn Ihres Kernpraktikums kein erweitertes Führungszeugnis über Sie im ZLH vorliegt, ist Ihre Praktikumsschule verpflichtet, Ihnen den Zutritt zu verwehren. Sobald Ihr Führungszeugnis im ZLH eintrifft, wird Ihre Schule informiert und Sie dürfen Ihr Praktikum antreten. Voraussetzung ist, dass Sie mit der Schule eine Regelung gefunden haben, wie Sie die versäumten Praxistage nachholen können.
Was passiert mit meinem Führungszeugnis?
Das ZLH ist von der Schulbehörde mit der Anforderung, Auswertung und Archivierung der Führungszeugnisse beauftragt worden. Ihr Zeugnis wird im ZLH fünf Jahre archiviert, anschließend wird es vernichtet.
Was passiert, wenn ich einen Eintrag in meinem Führungszeugnis habe?
Wenn Sie wissen, dass Sie einen Eintrag in Ihrem Führungszeugnis haben, wenden Sie sich bitte möglichst frühzeitig zur Beratung über das weitere Vorgehen an das ZLH.
Das ZLH hat ein Führungszeugnis von mir und jetzt benötige ich ein neues. Kann ich das Zeugnis zurückbekommen?
Ihr Führungszeugnis ist ausschließlich für Ihr Schulpraktikum zu verwenden. Das ZLH darf kein Zeugnis für einen anderen Zweck herausgeben, auch die Herausgabe einer Kopie ist dem ZLH nicht erlaubt. Wenn Sie an anderer Behördenstelle ein Führungszeugnis vorlegen sollen, kann das ZLH der anfordernden Einrichtung auf Anfrage hin das Vorliegen des Führungszeugnisses bestätigen.
Integriertes Schulpraktikum
Wie ist das Integrierte Schulpraktikum aufgebaut?
Das Praktikumsmodul besteht aus Vorbereitungs- und Auswertungsseminar und dem vierwöchigen Blockpraktikum, das Sie in der vorlesungsfreien Zeit im Februar/März gemeinsam mit einer Kommilitonin/einem Kommilitonen im Tandem an einer Hamburger Schule absolvieren. Einen Überblick über den zeitlichen Ablauf gibt Ihnen die Zeitleiste.
Im WiSe 20/21 verschiebt sich aufgrund der bedingt durch Corona veränderten Vorlesungszeit auch der Praktikumsblock. Außerdem wird er um eine Woche verkürzt, so dass in den drei Wochen zwischen den Hamburger Märzferien und Karfreitag 14 Praktikumstage liegen.
In der Vorlesungszeit November 2020 - Februar 2021 finden somit die Vorbereitungsseminare mit Anwesenheitspflicht statt, der Praktikumsblock findet vom 15.März - 01.April 2021 statt.
Stand: August 2020
Wie melde ich mich zum Praktikum an?
Nach der Anmeldung zum Modul in der ersten Anmeldephase (Ausschlussfrist) melden Sie sich zum Praktikumsblock über eine Online-Abfrage an, die Ihnen über Ihre Uni-E-Mailadresse zugeschickt wird.
Ist es möglich, das ISP bereits vor dem 5. Semester zu absolvieren?
Das Integrierte Schulpraktikum ist im Studienverlauf für das 5. Semester vorgesehen. Daher kann das Modul in STiNE nicht vor dem 5. Fachsemester gewählt werden.
In begründeten Ausnahmefällen ist es möglich, das ISP vorzuziehen; dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn Sie durch die Anerkennung früher erbrachter Leistungen Ihr Studium "schneller" absolvieren , so dass Sie das ISP im 5. Semester aufhalten würde.
Um vorzuziehen, ist es nicht notwendig, dass eine "Hochstufung" ins fünfte Fachsemester im Teilstudiengang EW erfolgt, sondern wir führen eine Warteliste; um auf diese gesetzt zu werden, ist Voraussetzung, dass die Fachdidaktiken und die Einführung in die Erziehungswissenschaft absolviert sind.
Wenn Sie das ISP vorziehen möchten, teilen Sie dies dem Praktikumsbüro ISP bitte bis zum 1. Oktober 2020 per E-Mail mit; wir werden Sie dann auf unsere Warteliste setzen. Nennen Sie uns dabei auch Ihren Lehramtsstudiengang und Ihre Matrikelnummer. In der ersten Oktoberwoche wird die Warteliste überprüft; wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, werden Sie zum Modul zugelassen und können sich in der Nachmeldephase (19.-22. Oktober 2020) auf die freien ISP-Seminarplätze anmelden. Wenn mehr Studierende auf der Warteliste stehen, als freie Plätze vorhanden sind, wird ein Ranking durchgeführt, basierend auf dem Zeitpunkt der Meldung beim Praktikumsbüro.
Um berücksichtigt zu werden, müssen Sie zwingend beide Fachdidaktiken und die Einführung in die Erziehungswissenschaft absolviert haben. Die Noten müssen bis zum 1. Oktober 2020 in STiNE eingetragen sein.
Bitte beachten Sie, dass Studierende, die bereits im 5. oder einem höheren Semester stehen, bei der Vergabe der Seminarplätze Vorrang haben vor denen, die das ISP vorziehen möchten, da allen Studierenden ein planmäßiger Studienverlauf ermöglicht werden soll.
Stand: 15.09.2020
Stimmt es, dass ich ohne nachgewiesenen Masernschutz nicht am Praktikumsblock teilnehmen kann?
Ja.
Es ist zwingend notwendig, dass Sie Ihren vorhandenen Masernschutz nachweisen, denn ohne diesen darf seit März 2020 niemand an Hamburger Schulen arbeiten oder ein Praktikum absovieren.
Wie Sie den Impfschutz nachweisen und welche Frist gilt, entnehmen Sie bitte den Informationen im OpenOlat-Raum.
Stand: August 2020
Wie werden die Schulen und Tandems zugeteilt?
Das ZLH ist verantwortlich für die Zuteilung des Praktikumsplatzes an einer Schule und der Tandempartnerin oder des Tandempartners, mit der/dem Sie Ihr Praktikum gemeinsam absolvieren. Ihr Ansprechpartner in diesem Verfahren ist das Praktikumsbüro ISP des ZLH.
Es kann sein, dass Sie aufgrund der Zuteilung längere Fahrtwege in Kauf nehmen müssen; generell gilt: Jeder Praktikumsort im Stadtstaat Hamburg ist erreichbar und daher zumutbar. Von Vorstellungsgesprächen an den Schulen vor Zuteilung ist abzusehen.
Beachten Sie bitte auch, dass einige Seminare in Kooperation mit bestimmten Schulen durchgeführt werden, sodass in der Regel alle Studierenden im jeweiligen Seminar ihr Praktikum an der entsprechenden Schule absolvieren werden. Diese Kooperationen haben Vorrang bei der Zuteilung.
Stand: 31.07.2020
Gibt es eine Anwesenheitspflicht?
Ja. Der Fakultätsrat der Fakultät Erziehungswissenschaft hat Anwesenheitspflicht für alle Veranstaltungen beschlossen, an denen externe Institutionen und Personen beteiligt sind, die eigene Ressourcen einbringen. Durch die Beteiligung der Schulen gilt somit Anwesenheitspflicht für das Integrierte Schulpraktikum. Die Notwendigkeit einer Anwesenheitspflicht in den Vorbereitungs- und Auswertungsseminaren ergibt sich auch aus der engen Verzahnung von Praxisphase und Begleitseminaren, die ein Kernstück des ISP darstellt.
Im WiSe 20/21 bedeutet dies, dass auch bei synchrohnen digitalen Veranstaltungen die Anwesenheitspflicht besteht.
Stand: 09/20
Ich habe einen Lehrauftrag an einer Schule. Wie kann ich mir diesen anerkennen lassen?
Für Fragen zur Anerkennungsmöglichkeit von Lehrtätigkeit auf den ISP-Praktikumsblock wenden Sie sich zunächst bitte an das Praktikumsbüro ISP (Maike Willenborg).
Bei Antrag auf Anerkennung von Lehrtätigkeit für das Schulpraktikum ist Folgendes zu beachten:
Die Anerkennung von Lehrtätigkeit in der Schule ist als Teilanerkennung des ISP-Moduls möglich; hierbei wird der Stundenumfang reduziert. Vorbereitungs- und Auswertungsseminar sind nicht durch eigene Lehrtätigkeit ersetzbar, sondern müssen im Rahmen des Moduls besucht werden.
Sollten Sie parallel zum Integrierten Schulpraktikum eine Lehrtätigkeit an einer Schule ausüben, gelten folgende Regelungen:
- Die noch verbleibende Praktikumsverpflichtung an Ihrer Praktikumsschule wird auf Basis des Umfangs und der Art der Lehrtätigkeit ermittelt.
- Entbindung der Anwesenheitspflicht an allen Tagen des Praktikumsblocks, dennoch müssen mit der Schule, dem Tandempartner und dem Dozenten feste Absprachen getroffen werden.
Zum Ablauf der Anerkennung:
Nehmen Sie bitte frühzeitig mit dem Praktikumsbüro ISP Kontakt auf. Wenn Sie die Voraussetzung erfüllen, reichen Sie bitte Ihre vollständigen Unterlagen (Antrag, Arbeitsverträge, ggfs. weitere Bescheinigungen der Schule, Zeugnisse, etc.) bis 10. November 2020 (Fristende) ein.
Stand: 31.07.2020
Ich nehme an einem der Zusatzangebote TheaterSprachCamp oder dem Projekt "Weichenstellung" teil. Wie kann ich mir dieses anerkennen lassen?
Eine Unterrichtstätigkeit im Projekt "Weichenstellung" kann allen Studierenden des LAPS, LAGym und LAS anerkannt werden. Für Studierende des LAPS und LAS ist zudem eine Anerkennung des TheaterSprachCamp (TSC) möglich.
In jedem Fall ist es erforderlich, sich zunächst mit den jeweiligen Projektleitungen (s.u.) abzusprechen, bevor Sie diese Möglichkeit weiterverfolgen. Wenn die Projektleitung zustimmt, werden Sie eine Modulprüfung im Rahmen des Projektes ablegen, und Ihre Mitarbeit in dem Projekt kann vollumfänglich anerkannt werden und wird in Ihrem ToR anstelle des ISP-Moduls erscheinen.
Bitte richten Sie Ihren Antrag auf Anerkennung eines Zusatzangebots (PDF) vor Praktikumsbeginn - jederzeit möglich, aber spätestens Anfang Januar, wenn Sie sichergehen wollen, dass die Note bis Juni eingepflegt ist - über das Praktikumsbüro ISP des ZLH bzw. Frau Carola Heffenmenger an den dezentralen Bachelor-Prüfungsausschuss.
Das erfolgreiche Absolvieren eines Zusatzangebots wird dem Praktikumsbüro ISP durch die jeweiligen Projektleitungen bestätigt und die Note für die Modulprüfung anschließend in das STiNE-Leistungskonto eingetragen.
- TheaterSprachCamp (TSC)
Ansprechpartnerin Bereich Sprache: Prof. Dr. Hüttis-Graf
Ansprechpartner Bereich Theater: Prof. Dr. Wolfgang Sting
- Projekt Weichenstellung der ZEIT-Stiftung in Kooperation mit dem ZLH und dem Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung
Ansprechpartner: Prof. Dr. Reiner Lehberger
Ansprechpartner: Prof. Dr. Thomas Trautmann
Stand: August 2020
Kann ich mein ISP im Ausland absolvieren?
Ja, Sie können Ihr Schulpraktikum im Ausland absolvieren. Grundsätzlich ist ein Praktikum im Ausland zu den gleichen Bedingungen zu gestalten, wie sie in den Studienordnungen der Universität Hamburg festgeschrieben sind: d.h. die gesicherte Anleitung durch eine Mentorin/einen Mentor, Umfang der Praktikumsphase, tägliche Anwesenheit und die Anzahl der zu unterrichtenden und zu hospitierenden Stunden sind einzuhalten.
Zur Sicherung der Planung werden Sie angehalten, das Vorhaben des Auslandspraktikums bis spätestens zum Ende der 1. STiNE-Anmeldephase anzumelden. Ein Beratungsgespräch vor der Anmeldung zum Praktikum ist erforderlich. Bitte vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin mit dem Praktikumsbüro ISP. Beachten Sie bitte auch die „Regelungen zum Integrierten Schulpraktikum (ISP) im Ausland“ (PDF) des dezentralen Bachelor-Prüfungsausschusses.
Während des Auslandsaufenthaltes besteht keine Unfall- und Haftpflichtversicherung über die Universität Hamburg. Auch eine zusätzliche Krankenversicherung für das Ausland müssen Sie ggf. selbst rechtzeitig vorher abschließen.
Stand: Juli 2020
Ich möchte im Wintersemester (und ggf. im Sommersemester) im Ausland studieren. Gibt es eine Möglichkeit, das ISP trotzdem zu absolvieren?
Ja. Eine Anmeldung erfolgt hierzu über das Praktikumsbüro ISP bis zum Ende der STiNE-Anmeldephase.
Eine Beratung durch das Praktikumsbüro ISP ist verpflichtend; je früher Sie diese in Anspruch nehmen, desto sicherer ist, dass Sie in Ihren Planungen an alles Notwendige denken, damit Ihr Vorhaben erfolgreich glückt.
Da der Besuch der Sprechstunde bedingt durch Corona im Moment nicht möglich ist, wenden Sie sich bitte per OpenOlat-Forum, per Mail oder telefonisch an uns.
Stand: Juli 2020
Ist es möglich, das ISP an einer Waldorfschule zu absolvieren?
Grundsätzlich können Sie das Integrierte Schulpraktikum auch an einer Waldorfschule absolvieren. Zwingende Voraussetzung hierfür ist jedoch die Teilnahme an einer Informationsveranstaltung, die zu Beginn des Wintersemesters vom Praktikumsbüro ISP angeboten wird. Zu dieser Veranstaltung melden Sie sich bitte per E-Mail an. Nach der Veranstaltung haben Sie ca. eine Woche Zeit, um dem Praktikumsbüro verbindlich mitzuteilen, ob Sie bei Ihrem Entschluss bleiben oder doch an eine Regelschule zugeteilt werden möchten. Eine Zuteilung an eine Waldorfschule ist nur bei einer expliziten und fristgerechten Bestätigung möglich.
Der Termin der diesjährigen Informationsveranstaltung im Oktober wird noch bekanntgegeben.
Stand: 31.07.2020
Ich habe bereits an einer anderen Universität ein Allgemeines Schulpraktikum absolviert. Wie kann ich mir dieses anerkennen lassen?
Bei Fragen zur Anerkennungsmöglichkeit bereits geleisteter Schulpraktika auf das ISP-Modul wenden Sie sich bitte an Maike Willenborg im Praktikumsbüro ISP, isp.zlh"AT"uni-hamburg.de.
Nach der Beratung werden Ihre vollständigen Antragsunterlagen an die Anerkennungsbeauftrgate des dez. Prüfungsausschusses weitergegeben.
Das Integrierte Schulpraktikum besteht aus mehreren Teilleistungen: Vorbereitungsseminar, Schulpraktikum und Nachbereitungsseminar (einschließlich Modulprüfung).
Bei Antrag auf Anerkennung eines Schulpraktikums einer anderen in- oder ausländischen Universität und weiterer Leistungen als gesamtes ISP-Modul ist Folgendes zu beachten:
- Es muss nachgewiesen werden, dass Sie im Umfang von mindestens 10 Stunden unterrichtet haben.
- Ferner ist Unterrichtshospitation im Umfang von mindestens 30 Stunden zu dokumentieren.
Ergänzend muss eine weitere Orientierung im Handlungsfeld Schule im Umfang von ca. 50 Stunden erfolgt sein (z.B. Teilnahme an Konferenzen, Projekten, Elternabenden). - Darüber hinaus muss es sich um ein durch eine Mentorin/einen Mentor begleitetes Schulpraktikum gehandelt haben.
- Das Schulpraktikum muss durch eine universitäre didaktische Veranstaltung begleitet worden sein.
- Zudem muss eine bewertete Prüfungsleistung erbracht worden sein.
Legen Sie bitte entsprechende Nachweise, wie den Ausdruck Ihres ToR, "Scheine", Modulbeschreibungen o.ä. Ihrem Antrag bei.
Stand: September 2020
Ich habe Kinder oder eine chronische Erkrankung/Beeinträchtigung oder muss Familienangehörige pflegen.
Wenn Sie zur Durchführung des Praktikums eine Schule in einem bestimmten Radius zu Ihrer Wohnung/ dem Kindergarten benötigen oder diese eine besondere Ausstattung haben sollte, dann nehmen Sie bitte die Beratung des Praktikumsbüros ISP in Anspruch. Ihnen wird dann z.B. ein wohnortnaher Praktikumsplatz zugeteilt; Voraussetzung hierfür ist, dass Sie Ihren Antrag fristgerecht - bis zum 10. November 2020 - stellen und dem Praktikumsbüro die entsprechenden Nachweise zur Einsicht vorlegen. In begründeten Ausnahmefällen ist auch ein Praktikum außerhalb Hamburgs oder ein semesterbegleitendes Praktikum [bedingt durch Corona nicht im Durchgang 20/21]möglich.
Wenn Sie aufgrund Ihres Härtefalles im Besuch von Seminaren zeitlich eingeschränkt sind und bei der Wahl Ihres Vorbereitungsseminars in der STiNE-Anmeldephase keinen Ihnen zeitlich möglichen Seminarplatz erhalten haben, dann melden Sie sich in der Woche nach der 1. Anmeldephase im Studien- und Prüfungsbüro Erziehungswissenschaft, um Ihren Härtefall geltend zu machen.
Stand: 02.08.2020
Ich erwarte während des Modulzeitraums ein Kind. Kann ich mein ISP trotzdem absolvieren?
Ja, bitte nehmen Sie unsere Beratung in Anspruch.
Es ist notwendig individuelle Absprachen zu treffen.
Je nachdem wann das Kind erwartet wird, sind unterschiedliche Absprachen erforderlich.
Eine Teilnahme am Vorbereitungsseminar stellt erfahrungsgemäß kein Problem dar, aber hier gilt die Anwesenheitspflicht, so dass ggfs. eine Interferenz mit Ihrem Recht auf Mutterschutz entsteht. Das Absolvieren des Praktikumsblocks muss individuell geklärt werden, letztlich entscheidet die Schulleitung, ob eine Praktikantin an der Schule tätig werden darf.
Bitte beachten Sie die ausführlichen Informationen des Familienbüros zum Mutterschutz.
Als Faustformel gilt:
ET ab ca. zwei Monate nach Praktikumsende und vollständiger Impfschutz der werdenden Mutter: ISP Modul im Regelablauf ist möglich;
ET während des Praktikumsblocks oder innerhalb der sechs Wochen im Anschluß: individuelle Absprachen ermöglichen das Absolvieren des Moduls. In diesen Ausnahmefällen kann normalerweise das Praktikum semesterbegleitend absolviert werden, dies ist im ISP Durchgang 20/21 bedingt durch Corona leider nicht möglich;
ET während der Vorlesungszeit des Wintersemesters: mit hoher Wahrscheinlichkeit ist das ISP möglich, wenn Sie den gesetzlichen Mutterschutz nicht wünschen.
Stand: 02. August 2020
Was ist zu beachten, wenn ich krank werde?
Sollten Sie im Praktikum krank werden, informieren Sie bitte umgehend Ihre Praktikumsschule und Ihre ISP-Dozentin/Ihren ISP-Dozenten! Die Fehlzeiten müssen nachgeholt werden. Ein Attest für die Dauer der Krankschreibung ist bei Ihrer Dozentin/Ihrem Dozenten einzureichen. Ein Attest ist ebenfalls einzureichen, sollten Sie zum Auswertungsseminar erkranken. Bitte wenden Sie sich in dem Fall auch umgehend an das Praktikumsbüro ISP, damit wir uns, wenn möglich, um die Vermittlung eines alternativen Auswertungsseminars bemühen können. Sollten Sie zur Modulprüfung erkranken, senden Sie dem Zentralen Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen (ZPLA) Ihre Krankmeldung.
Stand: Juli 2020
Ich möchte freiwillig am Zusatzangebot "Gerüstet für den Schulalltag" teilnehmen. Wo muss ich mich melden?
Das Zusatzangebot Gerüstet für den Schulalltag ist ein Seminar in drei Blöcken (jeweils Freitag nachmittags und den ganzen Samstag), das Sie zur vertiefenden Reflexion Ihres Eignungsprofils anregen und die Einübung von Techniken für eine erfolgreiche Bewältigung künftiger Berufsanforderungen ermöglichen soll. Inhaltlich deckt es die folgenden Bereiche ab: Problemlösung, soziale Kompetenz, Stressanalyse und Zeitorganisation. Erfahrene Lehrkräfte des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung übernehmen hierbei die Trainerrolle.
Jeder der drei Blöcke kann auch einzeln absolviert werden.
Die konkreten Termine und Inhalte des jeweiligen Blocks im SoSe 21 werden voraussichtlich im Januar 2021 bekanntgegeben.
Die Anmeldung erfolgt über STiNE in der Anmeldephase zum Sommersemester im Februar.
Stand: Juli 2020
Was kann ich tun, wenn etwas grundlegend schiefläuft?
Erfahrungsgemäß tauchen in einem so komplexen und viele hundert Menschen umfassenden System vereinzelt Probleme auf. Sollte es Probleme geben, egal welcher Art, versuchen Sie bitte, diese zuerst persönlich mit der Dozentin/dem Dozenten oder der Mentorin/dem Mentor zu klären. Sollte dieses Gespräch nicht erfolgreich sein, nehmen Sie schulintern Kontakt zu der/dem Ausbildungsbeauftragten auf und bitten sie oder ihn um Unterstützung bei der Problemlösung. Lässt sich Ihr Problem auf diesem Wege nicht lösen, nehmen Sie entweder per E-Mail oder persönlich in der Sprechstunde [im WiSe 20/21 coronabedingt nicht möglich] telefonisch Kontakt zum Praktikumsbüro ISP auf. Ihre Anfrage wird dann an die zuständige Stelle weitergeleitet oder direkt bearbeitet. Alle Anfragen werden vertraulich behandelt!
Stand: Juli 2020
Kernpraktikum
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit ich am Kernpraktikum teilnehmen kann?
Das Kernpraktikum ist Bestandteil Ihres Masterstudiums. Deshalb müssen Sie bis zum Beginn des Praktikums nachweisen, dass Sie die für den Bachelor-Abschluss erforderliche Leistungspunktzahl erreicht haben. Außerdem müssen Sie ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen (Infos dazu finden Sie in den FAQ zum erweiterten Führungszeugnis) sowie an der Wahl zum Kernpraktikum teilnehmen. Für alle drei Voraussetzungen erhalten Sie jeweils eine Aufforderung per E-Mail vom ZLH. Vorher müssen Sie nicht selbst tätig werden.
Wie verläuft die Wahl zum Kernpraktikum?
Zu Beginn Ihres ersten Master-Semesters findet eine Informationsveranstaltung zum Kernpraktikum statt, zu der Sie vom ZLH eingeladen werden. In den darauf folgenden Tagen erhalten Sie eine Aufforderung zur Teilnahme am Online-Wahlverfahren mit einem entsprechenden Link. Bei der Online-Wahl werden folgende Angaben abgefragt:
- Persönliche Daten: Matrikelnummer, Name, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Stadtteil
- Angaben zu Ihrem Studium: Lehramt, Unterrichtsfächer/Lernbereich/Förderschwerpunkt, aktuelle Zahl der LP
- Wahl zum Kernpraktikum: Fach im KP I, Fach/Lernbereich/Förderschwerpunkt im KP II, spezielle Wünsche (Praktikum im Ausland, Praktikum an einer Waldorfschule, Ausschluss bestimmter Schulen, Härtefälle), gewünschter Stadtbezirk der Praktikumsschule
Wie verläuft die Zuteilung zum Kernpraktikum?
Gleichzeitig mit Ihnen nehmen auch die Hamburger Schulen an einem Online-Wahlverfahren teil, in dem sie zu ihren Praktikumsplatz-Kapazitäten befragt werden. Jede Schule teilt dem ZLH mit, in welchen Fächern sie wie viele Praktikantinnen bzw. Praktikanten aufnehmen kann. Anschließend werden Sie vom ZLH den Schulen in Zweierteams (Tandems) bzw. in Ausnahmefällen in Dreierteams (Tridems) zugewiesen. Dabei geht das ZLH nach folgenden Grundsätzen vor:
- Die Tandems sollen möglichst in beiden Teilen des Kernpraktikums zusammen bleiben. Daher werden wenn möglich Studierende in ein Tandem zugeteilt, die in beiden Teilen des Praktikums die gleichen Fächer gewählt haben.
- Den Wünschen der Studierenden bezüglich der Stadtbezirke ihrer Praktikumsschulen wird versucht nachzukommen.
- Nachgewiesene Härtefälle (z.B. Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen, eigene Erkrankung) sowie Studierende mit einem Wohnort außerhalb Hamburgs werden bevorzugt zugeteilt.
Im Februar werden Sie vom ZLH über Ihre Praktikumsschule, ihre Tandempartnerin bzw. ihren Tandempartner und Ihr Begleitseminar informiert.
Wo werde ich zugeteilt? Welche Fahrtwege sind zumutbar?
Bei der Online-Wahl haben Sie die Möglichkeit, zwei Wunsch-Stadtbezirke für Ihre Praktikumsschule anzugeben. Das ZLH berücksichtigt Ihre Wünsche bei der Zuteilung soweit wie möglich, kann Ihnen aber keine Zuteilung in einem Ihrer Wunschbezirke garantieren, weil die Zuteilung natürlich auch vom Angebot an Praktikumsplätzen im entsprechenden Bezirk und von Ihrem Fach abhängt. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Wahrscheinlichkeit, dass Sie einer Schule in einem Ihrer Wunschbezirke zugewiesen werden können, bei ca. 70 Prozent liegt. In diesem Zusammenhang weist die Schulbehörde ausdrücklich darauf hin, dass innerhalb des Stadtstaats Hamburg jeder Arbeitsweg als zumutbar angesehen wird.
Kann ich mir selbst einen Praktikumsplatz suchen?
Die Zuweisung der Praktikumsplätze wird im Auftrag der Schulbehörde zentral vom ZLH durchgeführt, um die Schulen von Anfragen Studierender zu entlasten. Eine eigenständige Bewerbung an Schulen ist nicht zulässig.
Kann ich einen Härtefall geltend machen?
Bei der Wahl zum Kernpraktikum können Sie einen Härtefall geltend machen, wenn Sie z.B. Kinder betreuen, Verwandte pflegen müssen oder selbst eine Erkrankung haben. In der Begründung können Sie angeben, wo idealerweise Ihre Praktikumsschule liegen sollte. Sie werden dann der nächstgelegenen Schule zugewiesen, die Praktikumsplätze in Ihrem Fach anbietet.
Ich arbeite bereits an einer Schule. Kann ich hier auch mein Kernpraktikum durchführen?
Wenn Sie an einer Schule beschäftigt sind, können Sie dort grundsätzlich auch Ihr Kernpraktikum durchführen. Die Schule sollte in diesem Fall aber möglichst zustimmen, dass Ihnen eine Tandempartnerin bzw. ein Tandempartner zur Seite gestellt wird. Bitten Sie die Ausbildungsbeauftragte/den Ausbildungsbeauftragten, dem ZLH schriftlich zu bestätigen, dass Sie das Kernpraktikum an der Schule durchführen dürfen.
Darf ich mir eine Tandempartnerin/einen Tandempartner wünschen?
Im Kernpraktikum erproben Sie das Arbeitsfeld Schule. Auch im Arbeitsleben haben Sie keinen Einfluss darauf, wer Ihre Kolleginnen und Kollegen sind. Dem Wunsch nach einer bestimmten Tandempartnerin/einem bestimmten Tandempartner kann daher nur in begründeten Ausnahmefällen entsprochen werden.
Ich möchte mein Kernpraktikum ganz oder teilweise außerhalb Hamburgs durchführen. Was muss ich beachten?
Das Absolvieren des schulpraktischen Teiles an einem Schulstandort außerhalb Hamburgs ist nur möglich, wenn Sie unter den Bedingungen eines Härtefalls studieren (Kindeserziehung; Pflege Familienaghöriger, chronische Erkrankung....).
Wenn Sie Ihr Kernpraktikum in einem anderen Bundesland durchführen möchten, kümmern Sie sich bitte möglichst frühzeitig nach der Online-Wahl um einen Praktikumsplatz. Das ZLH benötigt eine Bestätigung der Schule und eine Ansprechpartnerin bzw. einen Ansprechpartner. Bitte informieren Sie das ZLH auch darüber, ob Sie nur das KP I, nur das KP II oder beide Teile des KP außerhalb Hamburgs absolvieren möchten.
Ich möchte mein Kernpraktikum ganz oder teilweise im Ausland durchführen. Was muss ich beachten?
Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, das Praktikum im Ausland absolvieren. Selbstverständlich müssen Sie sich in diesem Fall selbst um eine geeignete Schule bemühen. Verpflichtend ist bei einem Auslandspraktikum ein vorheriges Beratungsgespräch im ZLH. Zu diesem Zweck vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Felix Schnabel. Weitere Informationen zum Kernpraktikum im Ausland finden Sie hier.
Ich möchte bereits abgeleistete Schulpraxis auf mein Kernpraktikum anrechnen lassen. Was muss ich beachten?
Bereits abgeleistete Schulpraxis in Form von Lehraufträgen oder Praktika kann unter bestimmten Bedingungen ganz oder teilweise auf das Kernpraktikum angerechnet werden. Informationen dazu finden Sie hier. Für eine ausführliche Beratung vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Felix Schnabel.
Mein Bachelorstudium wird möglicherweise bis zum Beginn des Praktikums noch nicht abgeschlossen sein. Kann ich das Kernpraktikum trotzdem beginnen?
Das Kernpraktikum ist Bestandteil des Masterstudiums. Es darf deshalb nicht begonnen werden, solange noch Studienleistungen aus dem Bachelorstudium ausstehen. Zeitgleich zur Online-Wahl im November werden Sie aufgefordert, einen Leistungspunkte-Nachweis mit den noch ausstehenden Studienleistungen vorzulegen. Anschließend haben Sie bis zum Beginn des Kernpraktikums die Gelegenheit, durch Vorlage eines Ausdrucks Ihres Leistungskontos nachzuweisen, dass Sie die erforderlichen 180 LP (Kunst und Musik: 240 LP) erreicht haben. Das Vorliegen eines Bachelorzeugnisses ist nicht erforderlich. Wurden bis zum Beginn des 2. Mastersemesters die nötigen Studienleistungen nicht erbracht, werden Sie in den Bachelor zurückgestuft, womit sich auch der Beginn Ihres Kernpraktikums um ein Jahr verschiebt.
Welchen zeitlichen Umfang hat die Schulpraxis im Kernpraktikum?
Die Schulpraxis besteht aus einem semesterbegleitenden Tag pro Woche (Praxistag) und einem anschließenden Vollzeit-Blockpraktikum in der vorlesungsfreien Zeit. In dieser Zeit sollen Sie
- eine festgelegte Anzahl von Stunden hospitieren,
- eine festgelegte Anzahl von Stunden Unterricht unter Anleitung durchführen,
- Unterricht vorbereiten und planen,
- den hospitierten und angeleitet durchgeführten Unterricht auswerten.
In die Zeit Ihrer Anwesenheit fließen auch Zeiten ein, die eher dem außerunterrichtlichen Handeln einer Lehrkraft zuzuordnen sind, wie z.B. die Teilnahme an Fach- und Lehrerkonferenzen, Elternabenden oder Lernentwicklungsgesprächen, die Begleitung von Projekttagen, Ausflügen oder anderen schulischen Veranstaltungen und die Teilnahme an Kleingruppenhospitationen im Rahmen der Begleit- und Reflexionsseminare.
Das Kernpraktikum I umfasst insgesamt 30 bis 35 Praxistage:
- in der Phase des Praxistags die Anwesenheit an Schule an einem Tag (5 Zeitstunden bzw. 6 Unterrichtsstunden) pro Woche, das sind in der Regel 10 bis 15 Praxistage;
- in der Phase des Blockpraktikums die tägliche Anwesenheit an Schule (5 Zeitstunden bzw. 6 Unterrichtsstunden pro Tag), das sind in der Regel 20 bis 25 Praxistage.
Im Kernpraktikum I sind insgesamt mindestens 15 bis 20 Stunden unter Anleitung zu unterrichten und 50 Stunden zu hospitieren.
Das Kernpraktikum II umfasst insgesamt 30 bis 32 Praxistage:
- in der Phase des Praxistags die Anwesenheit an Schule an einem Tag (5 Zeitstunden bzw. 6 Unterrichtsstunden) pro Woche, das sind in der Regel 10 bis 15 Praxistage;
- in der Phase des Blockpraktikums die tägliche Anwesenheit an Schule (5 Zeitstunden bzw. 6 Unterrichtsstunden pro Tag), das sind in der Regel 20 Praxistage.
Im Kernpraktikum II sind insgesamt mindestens 12 bis 15 Stunden unter Anleitung zu unterrichten und 40 Stunden zu hospitieren.