Kernpraktikum (Master)
Das Kernpraktikum wird in allen Lehrämtern im 2. und 3. Mastersemester absolviert.
Die Praktikumsskoordination für das Berufliche Lehramt erfolgt durch den Fachbereich 3 der Fakultät für Erziehungswissenschaft der Universität Hamburg. Nähere Informationen finden Sie hier.
Die Praktikumskoordination Im Lehramt für Primarstufe und Sekundarstufe I (LAPS), im Lehramt an Gymnasien (LAGym) und im Lehramt für Sonderpädagogik (LAS) erfolgt durch das Zentrum für Lehrerbildung Hamburg (ZLH).
Das Zentrum für Lehrerbildung
- organisiert die Zuweisung der Studierenden zu den am Kernpraktikum beteiligten Hamburger Schulstandorten,
- stellt über Ankündigungen und Veranstaltungen fortlaufend Informationen zur Verfügung (s. Informationsveranstaltung oder FAQ`s),
- meldet die Studierenden zu den begleitenden Lehrveranstaltungen des Moduls (Begleit- und Reflexionsseminar) beim Studien- und Prüfungsbüro der Fakultät für Erziehungswissenschaft an,
- ist Ansprechpartner in Fragen der Teilanerkennung von Schulpraxis (s. hierzu auch Hinweise der Anerkennung),
- bietet individuelle Beratung für ein Kernpraktikum im Ausland oder bei besonderen Lebensverläufen.
Ansprechpersonen und Erreichbarkeit
Felix Schnabel: felix.schnabel"AT"uni-hamburg.de
Marcus Prey: marcus.prey"AT"uni-hamburg.de
Umfang des Praktikums
Das Praktikum findet in der Vorlesungszeit parallel zum Begleit und Reflexionssseminar einmal wöchentlich im Umfang von ca. 6 Unterrichtsstunden und in der vorlesungsfreien Zeit für 4-5 Wochen mit täglicher Anwesenheit im Umfang von ca. 6 Unterrichtsstunden statt.
Der Gesamtumfang beträgt 30-35 Praxistage im Kernpraktikum I und 30-32 Praxistage im Kernpraktikum II.
Die Absprachen zum semesterbegleitenden Wochentag liegen in der Verantwortung der Studierenden und der jeweiligen Praktikumsschule.
Vorgesehene Schulformen
Das Kernpraktikum I findet für alle Lehramtsstudiengänge in der Sekundarstufe I einer Stadtteilschule oder eines Gymnasiums statt.
Das Kernpraktikum II findet in Anhängigkeit des jeweiligen Lehramts
a) an der Sekundarstufe II einer Stadtteilschule oder eines Gymnasiums (LAGym),
b) an der Grundschule (LAPS) oder
c) an einer speziellen Sonderschule bzw. einem Regionalen Bildungs- und Beratungszentrum (LAS) statt.
Zeitphasen im aktuellen Kernpraktikum
Kernpraktikum II WiSe 2022/23
Phase des Praxistags: 24. Oktober 2022 bis 3. Februar 2023
Phase des Blockpraktikums: 6. Februar bis 3. März 2023
Kernpraktikum I SoSe 2023
Phase des Praxistags: 3. April bis 12. Juli 2023
Phase des Blockpraktikums: 22. August bis 22. September 2023
Kernpraktikum II WiSe 2023/24
Start der Vorlesungszeit für Studierende: 16.10.2023
Phase des Praxistags: 30.10.2023 bis 1. Februar 2024
Phase des Blockpraktikums: 5. Februar bis 1. März 2024
Informationen und Formulare
- Anerkennung von Zusatzangeboten / TSC und Projekt Weichenstellung (PDF)
- Anerkennung von Schulpraxis im Kernpraktikum
- Lehrauftrag an einer Schule zeitlich parallel zum Kernpraktikum: Organisationsmöglichkeiten
- Informationen zum Versicherungsschutz im Praktikum (PDF)
- Kernpraktikum im Ausland (PDF)
- Praktikumsplatzbestätigung (PDF)
- Leitfaden für Studierende (PDF)
- Leitfaden für Schulen (PDF)
- Modulbeschreibungen (PDF):
- Praktikumsbescheinigung (PDF)
- weitere Formulare für das Kernpraktikum im Ausland
Beratungsangebote
Über das online Terminbuchungstool der Universität Hamburg haben Sie die Möglichkeit, für jeden Freitag im Zeitraum 10 – 12 Uhr einen Termin für ein Beratungsanliegen zum Kernpraktikum zu reservieren. Dieser findet online per Zoom, nach Absprache gern auch telefonisch oder vor Ort in der Bogenallee statt.
Teilnahmevoraussetzungen
Für die Teilnahme am Kernpraktikum bestehen vier Voraussetzungen:
1. Das Kernpraktikum ist Bestandteil Ihres Masterstudiums. Das Kernpraktikum darf nicht begonnen werden, solange noch Studienleistungen aus dem Bachelorstudium ausstehen. Deshalb müssen Sie bis zum Abschluss des ersten Master-Semesters (31.03.) nachweisen, dass Sie die für den Bachelor-Abschluss erforderliche Leistungspunktzahl erreicht haben.
Der Nachweis erfolgt in zwei Schritten:
- Mit der Online-Wahl (in der Regel Ende Oktober) werden Sie aufgefordert, einen Leistungspunkte-Nachweis mit den noch ausstehenden Studienleistungen vorzulegen.
- Anschließend haben Sie bis zum Ende des ersten Mastersemesters (31.03.) die Gelegenheit, durch Vorlage eines Ausdrucks Ihres Leistungskontos nachzuweisen., dass. Sie die erforderlichen 180 LP (Kunst und Musik: 240 LP) erreicht haben. Das Vorliegen eines Bachelorzeugnisses ist nicht erforderlich. Wurden bis zum Beginn des 2. Mastersemesters die nötigen Studienleistungen nicht erbracht, werden Sie in den Bachelor zurückgestuft, womit sich auch der Beginn Ihres Kernpraktikums um ein Jahr verschiebt.
2. Sie müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Damit setzt das ZLH eine Verordnung der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) um. Erst nach Zustellung des Führungszeugnisses an das ZLH (Posteingangsdatum) durch die zuständige Behörde kann die/der Studierende für das Praktikum an einer Schule zugelassen werden. Das erweiterte Führungszeugnis können Sie mit Hilfe einer sogenannten Aufforderung beantragen, die Ihnen über das ZLH zugeht. Vorher müssen Sie nicht selbst tätig werden. Eine bis zu 6-wöchige Bearbeitungszeit ist einzuplanen.
3. Sie müssen einen Masernimpfschutz vorweisen, sofern sie diesen nicht schon im Rahmen anderer Praktikumsformate dem ZLH vorgelegt haben.
4. Sie müssen an der Online-Wahl zum Kernpraktikum teilnehmen. Hierzu erhalten Sie eine Aufforderung per E-Mail vom ZLH. Vorher müssen Sie nicht selbst tätig werden.
Wahl und Zuteilung
Schritt 1: Ihre Wahl zum Kernpraktikum
Zu Beginn Ihres ersten Master-Semesters findet eine Informationsveranstaltung zum Kernpraktikum statt, zu der Sie vom ZLH eingeladen werden. Im Anschluss erhalten Sie eine Aufforderung zur Teilnahme am Online-Wahlverfahren mit einem Link zum ZLH-Praktikumsportal. Bei der Online-Wahl werden folgende Angaben abgefragt:
- Persönliche Daten: Matrikelnummer, Name, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonummer, Stadtteil
- Angaben zu Ihrem Studium: Lehramt, Unterrichtsfächer/Lernbereich/Förderschwerpunkt, aktuelle Zahl der Leistungspunkte
- Wahl zum Kernpraktikum: Fach im Kernpraktikum I, Fach/Lernbereich/Förderschwerpunkt im Kernpraktikum II, spezielle Wünsche (Praktikum im Ausland, Praktikum an einer Waldorfschule, Ausschluss bestimmter Schulen, Lehrauftragsverhältnisse, Härtefälle), gewünschte Stadtteile der Praktikumsschule
Schritt 2: Zuteilung zum Kernpraktikum durch das ZLH
Gleichzeitig mit Ihnen werden auch die Hamburger Schulen durch das ZLH zu ihren Praktikumsplatz-Kapazitäten befragt. Die Schulen geben die möglichen Fächer und die Gesamtzahl der Praktikumsplätze an. Auf Basis Ihrer Rückmeldungen und der Rückmeldungen der Hamburger Schulen findet ein "Matching-Verfahren" statt, bei dem Sie in Zweierteams (Tandems) bzw. in Ausnahmefällen in Dreierteams (Tridems) einer passenden Schule zugewiesen werden. Dabei berücksichtigt das ZLH insbesondere die beiden nachfolgenden Grundsätze:
- Nachgewiesene Härtefälle (z.B. Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen, eigene Erkrankung) sowie Studierende mit einem Wohnort außerhalb Hamburgs werden bevorzugt zugeteilt.
- Die von Ihnen angegebenen Wünsche in Bezug auf Stadtteile und Lehrauftragsschulen werden - wenn möglich - berücksichtigt. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf.
In der Regel werden Sie Anfang Februar (Kernpraktikum I) bzw. Mitte August (Kernpraktikum II) durch das ZLH über Ihre Praktikumsschule, ihre Tandempartnerin bzw. ihren Tandempartner und die das Praktikum begleitenden Lehrveranstaltungen informiert.
Ergänzende Informationen:
-
Kann ich mir selbst einen Praktikumsplatz suchen?
Nein! Die Zuweisung der Praktikumsplätze wird im Auftrag der Schulbehörde zentral vom ZLH durchgeführt, um die Schulen von Anfragen Studierender zu entlasten. Eine eigenständige Bewerbung an Schulen ist nicht zulässig.
Davon ausgenommen sind Anfragen an Schulen, an denen Sie ggf. einem Beschäftigungsverhältnis (z.B. Lehrauftrag) nachgehen. In diesem Fall muss die Schule Sie beim ZLH bsi 15. Januar für KP I bzw. 31. Juli für KP II schriftlich (ausgefüllte Praktikumsplatzbestätigung oder über das Online-Praktikumsportal) anfordern und bereit sein, neben Ihnen auch eine Tandempartnerin bzw. einen Tandempartner aufzunehmen.
Ebenfalls ausgenommen sind Schulen außerhalb Hamburgs. Sollten Sie im Umland wohnen und einen Härtefall nachweisen können, dürfen Sie sich selbst eine Schule suchen. Das ZLH kann nur Praktikumsschulen im Bundesland Hamburg vermitteln.
-
Wo werde ich zugeteilt? Welche Fahrtwege sind zumutbar?
Bei der Online-Wahl haben Sie die Möglichkeit, Wunsch-Stadtteile für Ihre Praktikumsschule anzugeben. Das ZLH berücksichtigt Ihre Wünsche bei der Zuteilung soweit wie möglich, kann Ihnen aber keine Zuteilung in einem Ihrer Wunschstadtteile garantieren, weil die Zuteilung natürlich auch vom Angebot an Praktikumsplätzen im entsprechenden Stadtteil und von Ihrem Fach abhängt. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Wahrscheinlichkeit, dass Sie einer Schule in einem Ihrer Wunschstadtteile zugewiesen werden können, bei ca. 70 Prozent liegt. In diesem Zusammenhang weist die Schulbehörde ausdrücklich darauf hin, dass innerhalb des Stadtstaats Hamburg grundsätzlich jeder Arbeitsweg als zumutbar angesehen wird.
-
Darf ich mir eine Tandempartnerin/einen Tandempartner wünschen?
Im Kernpraktikum erproben Sie das Arbeitsfeld Schule. Auch im Arbeitsleben haben Sie keinen Einfluss darauf, wer Ihre Kolleginnen und Kollegen sind. Dem Wunsch nach einer bestimmten Tandempartnerin/einem bestimmten Tandempartner kann daher nur in begründeten Ausnahmefällen entsprochen werden.
Zeitlicher Umfang der Schulpraxis
Die Schulpraxis besteht aus einem semesterbegleitenden Tag pro Woche (Praxistag) und einem anschließenden Vollzeit-Blockpraktikum in der vorlesungsfreien Zeit. In dieser Zeit sollen Sie
- eine festgelegte Anzahl von Stunden hospitieren,
- eine festgelegte Anzahl von Stunden Unterricht unter Anleitung durchführen,
- Unterricht vorbereiten und planen,
- den hospitierten und angeleitet durchgeführten Unterricht auswerten.
In die Zeit Ihrer Anwesenheit fließen auch Zeiten ein, die eher dem außerunterrichtlichen Handeln einer Lehrkraft zuzuordnen sind, wie z.B. die Teilnahme an Fach- und Lehrerkonferenzen, Elternabenden oder Lernentwicklungsgesprächen, die Begleitung von Projekttagen, Ausflügen oder anderen schulischen Veranstaltungen und die Teilnahme an Kleingruppenhospitationen im Rahmen der Begleit- und Reflexionsseminare.
Das Kernpraktikum I umfasst insgesamt 30 bis 35 Praxistage:
- in der Phase des Praxistags die Anwesenheit an Schule an einem Tag (5 Zeitstunden bzw. 6 Unterrichtsstunden) pro Woche, das sind in der Regel 10 bis 15 Praxistage;
- in der Phase des Blockpraktikums die tägliche Anwesenheit an Schule (5 Zeitstunden bzw. 6 Unterrichtsstunden pro Tag), das sind in der Regel 20 bis 25 Praxistage.
Im Kernpraktikum I sind insgesamt mindestens 15 bis 20 Stunden unter Anleitung zu unterrichten und 50 Stunden zu hospitieren.
Das Kernpraktikum II umfasst insgesamt 30 bis 32 Praxistage:
- in der Phase des Praxistags die Anwesenheit an Schule an einem Tag (5 Zeitstunden bzw. 6 Unterrichtsstunden) pro Woche, das sind in der Regel 10 bis 15 Praxistage;
- in der Phase des Blockpraktikums die tägliche Anwesenheit an Schule (5 Zeitstunden bzw. 6 Unterrichtsstunden pro Tag), das sind in der Regel 20 Praxistage.
Im Kernpraktikum II sind insgesamt mindestens 12 bis 15 Stunden unter Anleitung zu unterrichten und 40 Stunden zu hospitieren.
KP an Waldorfschulen, außerhalb Hamburgs, im Ausland
-
KP an Waldorfschule
Das ZLH kooperiert im Kernpraktikum I mit der Rudolf-Steiner-Schule Wandsbek. In der Online-Wahl können Sie Ihr Interesse an einem Praktikum an einer Waldorfschule angeben. Im Rahmen der Kooperation gibt es erfahrungsgemäß Möglichkeiten in den studierten Fächern Englisch, Musik, Arbeitslehre/Technik und Sport. Sie werden im Rahmen einer Informationsveranstaltung zum Jahreswechsel vor Beginn des Praktikums zum pädagogischen Konzept und den sich daraus ergebenden Besonderheiten durch eine erfahrene Waldorflehrerin informiert.
Im Kernpraktikum II gibt es in der Regel keine Angebote zur Durchführung des Praktikums an einer Waldorfschule.
-
KP außerhalb Hamburgs
Das Absolvieren des schulpraktischen Teiles an einem Schulstandort außerhalb Hamburgs ist nur möglich, wenn Sie unter den Bedingungen eines Härtefalls studieren (Kindeserziehung; Pflege Familienangehöriger, chronische Erkrankung...) und eine Meldeadresse außerhalb Hamburgs haben.
Wenn Sie Ihr Kernpraktikum in einem anderen Bundesland durchführen möchten, kümmern Sie sich bitte möglichst frühzeitig nach der Online-Wahl um einen Praktikumsplatz. Das ZLH benötigt eine Bestätigung der Schule und eine Ansprechpartnerin bzw. einen Ansprechpartner. Bitte informieren Sie das ZLH auch darüber, ob Sie nur das Kernpraktikum I, nur das Kernpraktikum II oder beide Teile des Praktikums außerhalb Hamburgs absolvieren möchten.
-
KP im Ausland
Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, das Praktikum im Ausland absolvieren. Selbstverständlich müssen Sie sich in diesem Fall selbst um eine geeignete Schule bemühen. Verpflichtend ist bei einem Auslandspraktikum ein vorheriges Beratungsgespräch im ZLH. Zu diesem Zweck vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Felix Schnabel. Bitte beachten Sie auch die weiteren Informationen zum Kernpraktikum im Ausland.
KP im Rahmen von Projekten
-
TheaterSprachCamp für Studierende im LAPS oder LAS mit Deutsch oder Lernbereich Theater
Die Mitarbeit im TheaterSprachCamp kann als KP II anerkennt werden.
In jedem Fall ist es erforderlich, sich zunächst mit den jeweiligen Projektleitungen abzusprechen, bevor Sie diese Möglichkeit weiterverfolgen. Wenn die Projektleitung zustimmt, stellen Sie den Antrag auf die Anerkennung des Zusatzangebots beim Praktikumsbüro KP.
Bitte beachten Sie die näheren Informationen sowie den Antrag auf Anerkennung des Zusatzangebotes.
Anerkennung: Lehraufträge, Tätigkeit an Schule, anderweitig absolviertes KP bzw. Schulpraxis
-
Lehraufträge an Schule
Eine Anerkennung von Lehraufträgen im KP ist nicht möglich.
Hinweise zu Organisationsmöglichkeiten finden Sie hier: https://www.zlh-hamburg.de/studium/praktika/lehrauftrag-kp.html
-
Sonstige Tätigkeit an Schule
Eine Anerkennung von Tätigkeiten an Schule im KP ist nicht möglich.
Wenn Sie an einer Schule beschäftigt sind, können Sie dort grundsätzlich auch Ihr Kernpraktikum durchführen. Die Schule sollte in diesem Fall aber möglichst zustimmen, dass Ihnen eine Tandempartnerin bzw. ein Tandempartner zur Seite gestellt wird. Bitten Sie die Ausbildungsbeauftragte bzw. den Ausbildungsbeauftragten, dem ZLH schriftlich zu bestätigen, dass Sie das Kernpraktikum an der Schule durchführen dürfen.
-
An in- oder ausländischer Universität absolviertes KP
Eine Anerkennung ist nur dann möglich, wenn Sie an einer anderen in- oder ausländischen Universität ein gesamtes äquivalentes schulpraktisches Modul absolviert haben. Weitere Informationen zu einem an einer in- oder ausländischen Universität absolvierten KP.
-
Anerkennung von bereits in der Vergangenheit abgeleisteter Schulpraxis (Lehraufträge oder freiwillige, nicht universitär begleitete Praktika)
In besonders begründeten Ausnahmefällen können zurückliegende Lehraufträge für Praktikumszeiten partiell anerkannt werden. Dies ist nur dann möglich, wenn die längerfristige Planung des Studiums (z.B. Auslandssemester) oder die Lebensplanung (z. B. Schwangerschaft) es nicht gestatten, bestimmte Praxisanteile des jeweiligen Kernpraktikums innerhalb der vorgesehenen Semester - und Blockphase zu erbringen. Weiter Informationen zu bereits in der Vergangenheit abgeleisteten Schulpraxis im Falle von besonders begründeten Ausnahmefällen.
Härtefallregelungen, Schwangerschaft
Bei der Wahl zum Kernpraktikum können Sie einen Härtefall geltend machen, wenn Sie z.B.
- Kinder betreuen,
- Verwandte pflegen müssen oder
- selbst an einer chronischen Erkrankung leiden.
Im Rahmen der Online-Befragung können Sie angeben, wo idealerweise Ihre Praktikumsschule liegen sollte. Sie werden dann der nächstgelegenen Schule zugewiesen, die Praktikumsplätze in Ihrem Fach anbietet.
-
Auswirkungen von Schwangerschaft auf die Durchführung des Praktikums
Die Durchführung des Praktikums in der Phase einer Schwangerschaft ist dann möglich, wenn sich der errechnete Geburtstermin und die Phase des sechswöchigen Mutterschutzes zeitlich nicht mit den Praktikumsphasen (Kernpraktikum I: April - September, Kernpraktikum II: Oktober - März) überschneiden.
Kernpraktikum I bzw. II lassen sich auf Ihren Wunsch problemlos um ein Jahr verschieben. Bitte nehmen Sie rechtzeitig Kontakt zum ZLH auf, um mögliche Fragen zu klären.
Der Einsatz im Präsenzunterricht und die Praktikumsbetreuung sind bitte mit der jeweiligen Praktikumsschule abzusprechen.
Bitte beachten Sie, dass eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden muss. Nähere Informationen erhalten Sie beim ZLH.
Krankheit während des Praktikums
Bitte informieren Sie im Krankheitsfall zeitnah Ihre Ansprechpersonen an der Schule und Ihre Tandempartnerin bzw. Ihren Tandempartner. Können Sie aufgrund der Erkrankung nicht an einer begleitenden Lehrveranstaltung teilnehmen, ist auch die Seminarleitung zu informieren. Ein ärztliches Attest ist in der Regel erst bei einer länger andauernden Erkrankung (ab drei Tagen) bei der Praktikumsschule vorzulegen.
Kernpraktikum - der Film
Gemeinsam Reflektieren im Kernpraktikum - ein Einblick
Für Vollbildansicht den Film in Lecture2Go öffnen (neues Fenster)