Kernpraktikum (Master)
Das Kernpraktikum wird in allen Lehrämtern im 2. und 3. Mastersemester absolviert.
Die Praktikumsskoordination für das Berufliche Lehramt erfolgt durch den Fachbereich 3 der Fakultät für Erziehungswissenschaft der Universität Hamburg. Nähere Informationen finden Sie hier.
Die Praktikumskoordination Im Lehramt für Primarstufe und Sekundarstufe I (LAPS), im Lehramt an Gymnasien (LAGym) und im Lehramt für Sonderpädagogik (LAS) erfolgt durch das Zentrum für Lehrerbildung Hamburg (ZLH).
Das Zentrum für Lehrerbildung
- organisiert die Zuweisung der Studierenden zu den am Kernpraktikum beteiligten Hamburger Schulstandorten,
- stellt über Ankündigungen und Veranstaltungen fortlaufend Informationen zur Verfügung (s. Informationsveranstaltung oder FAQ`s),
- meldet die Studierenden zu den begleitenden Lehrveranstaltungen des Moduls (Begleit- und Reflexionsseminar) beim Studien- und Prüfungsbüro der Fakultät für Erziehungswissenschaft an,
- ist Ansprechpartner in Fragen der Teilanerkennung von Schulpraxis (s. hierzu auch Hinweise der Anerkennung),
- bietet individuelle Beratung für ein Kernpraktikum im Ausland oder bei besonderen Lebensverläufen.
Ansprechpersonen und Erreichbarkeit
Felix Schnabel: felix.schnabel"AT"uni-hamburg.de
Marcus Prey: marcus.prey"AT"uni-hamburg.de
Umfang des Praktikums
Das Praktikum findet in der Vorlesungszeit parallel zum Begleit und Reflexionssseminar einmal wöchentlich im Umfang von ca. 6 Unterrichtsstunden und in der vorlesungsfreien Zeit für 4-5 Wochen mit täglicher Anwesenheit im Umfang von ca. 6 Unterrichtsstunden statt.
Der Gesamtumfang beträgt 30-35 Praxistage im Kernpraktikum I und 30-32 Praxistage im Kernpraktikum II.
Die Absprachen zum semesterbegleitenden Wochentag liegen in der Verantwortung der Studierenden und der jeweiligen Praktikumsschule.
Vorgesehene Schulformen
Das Kernpraktikum I findet für alle Lehramtsstudiengänge in der Sekundarstufe I einer Stadtteilschule oder eines Gymnasiums statt.
Das Kernpraktikum II findet in Anhängigkeit des jeweiligen Lehramts
a) an der Sekundarstufe II einer Stadtteilschule oder eines Gymnasiums (LAGym),
b) an der Grundschule (LAPS) oder
c) an einer speziellen Sonderschule bzw. einem Regionalen Bildungs- und Beratungszentrum (LAS) statt.