Orientierungspraktikum (Bachelor)
Allgemeinbildende Lehrämter ab WiSe 2020/21
(LAGS, LASek, LAS-Sek, LAS-G)
Das Modul „Orientierungspraktikum“ ist in den Lehrämtern LAGS, LASek, LAS-Sek, LAS-G im 3.und 4. Bachelor-Semester vorgesehen.
Ausnahme sind Studierende in 8-semestrigen B.Ed.-Studiengängen LASek und LAS.Sek mit den Unterrichtsfächern Bildend Kunst und Musik, die das Modul im 5. und 6.. Semester absolvieren.
Informationen zum Orientierungspraktikum im LAB erhalten Sie im Praktikumsbüro des IBW.
Das Praktikumsbüro im Zentrum für Lehrkräftebildung Hamburg
- organisiert die Zuteilung der Lehramtsstudierenden in Tandems an die zur Verfügung stehenden Hamburger Schulstandorte,
- ist Ansprechpartner für Studierende und Dozierende der Universität Hamburg sowie für Ausbildungsbeauftragte und Mentorinnen bzw. Mentoren der beteiligten Hamburger Schulen,
- bietet Sprechstunden zur Beratung persönlicher Anliegen an.
Kontakt zum Praktikumsbüro
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Struktur des Moduls Orientierungspraktikum
Das Modul „Orientierungspraktikum“ besteht aus folgenden Elementen:
- Aus dem Vorbereitungsseminar im Umfang 2 SWS in der Vorlesungszeit des 3. Semesters (bei LASek und LAS-Sek mit Bildender Kunst oder Musik im 5. Semester).
- Aus dem vierwöchigen Blockpraktikum inklusive Begleitveranstaltungen, das in der vorlesungsfreien Zeit im Februar/März vor den Hamburger schulischen Märzferien stattfindet. Das Blockpraktikum ist zeitlich nicht verschiebbar. Das Blockpraktikum absolvieren Sie gemeinsam mit einer Kommilitonin/einem Kommilitonen im Tandem an einer Hamburger Schule.
- Aus der Modulprüfung, die im 4. Semester liegt (bei LASek und LAS-Sek mit Bildender Kunst oder Musik im 6. Semester).
Für das Vorbereitungsseminar und das Blockpraktikum inklusive Begleitveranstaltungen besteht Anwesenheitspflicht.
Zusätzliche Informationen finden Sie in den Modulbeschreibungen: Modulbeschreibung LASek; Modulbeschreibung LAGS.
Zeitphasen des Orientierungspraktikums
Das Orientierungspraktikum in den Lehramtsstudiengängen
- Lehramt an Grundschulen (LAGS)
- Lehramt für Sonderpädagogik Profil Grundschule (LAS-G)
- Lehramt für die Sekundarstufe I und II (Stadtteilschulen und Gymnasien) (LASek)
- Lehramt für Sonderpädagogik Profil Sekundarstufe (LAS-Sek)
findet in der Regel in den vier Wochen zwischen dem Vorlesungsende des Wintersemesters und den Hamburger Märzferien statt.
Informationen und Formulare
Downloads
Aktuelles
Allgemeine Informationen
Spezifische Informationen
- Anerkennung von Schulpraxis im Orientierungspraktikum
- Tätigkeit an einer Schule - zeitlich parallel zum Orientierungspraktikum
- Anerkennung von Zusatzangeboten im OP - TheaterSprachCamp und Weichenstellung -
- Anforderung von Mitarbeitende an Schule als Praktikant:in (HH)
- Anforderung von Mitarbeitende an Schule als Praktikant:in (außerhalb HH)
Leitfaden und Fragebögen
- Leitfaden zum Auswertungs- und Beratungsgespräch (inkl. Anlagen A und B, PDF)
- Anlage A: Fragebogen Selbsteinschätzung Studierende (PDF)
- Anlage B: Fremdeinschätzung durch die Mentorinnen bzw. Mentoren (PDF)
Formulare
- Praktikumsbescheinigung LAGS und LAS-G (PDF)
- Praktikumsbescheinigung LASek und LAS-Sek (PDF)
- weitere Formulare für das Orientierungspraktikum im Ausland
noch in der Vorbereitung:
Anerkennung von Zusatzangeboten: TheaterSprachCamp – TSC und Projekt Weichenstellung (PDF)
Beratungsangebote
Bitte melden Sie sich zu der Sie interessierenden Beratung über das online Terminbuchungstool an.
Jeden Donnerstag 9 - 13 Uhr : "Online Sprechstunde Praktikumsbüro OP und ISP" per Zoom . Nach Absprache gern auch telefonisch.
Außerdem werden Kleingruppenberatungen, je 11:30 - 12:30 Uhr, per Zoom zu folgenden Themen angeboten.
Sollte Ihnen die Fehlermeldung "leider war jemand anderes schneller" angezeigt werden oder "Reservieren" lässt sich nicht anklicken, dann schreiben Sie bitte eine Mail an das Praktikumsbüro unter Nennung des Tages und der Uhrzeit, die Sie buchen wollten. Alle angezeigten Termine sind frei!
1. Praktikum im Ausland
14. April
5. Mai
9. Juni
30. Juni (wegen der hohen Nachfrage am 19.Juni eingerichtet)
18. August
6. Oktober
2. Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und dem Praktikumsblock ("Lehraufträge")
14. Juli
8. September
20. Oktober
3. Modulanerkennung
21. April
26. Mai
16. Juni
7. Juli
1. September
27. Oktober
4. Klärung Ihrer Organisationsfragen zum Praktikum
(bitte melden Sie sich in der "online-Sprechstunde" an)
22. September
13. Oktober
zusätzlich: Donnerstag, 19. Okober von 9:00 - 9:45 Uhr
zusätzlich: Donnerstag, 19. Oktober von 12:15 -13:00 Uhr
3. November
Teilnahmevoraussetzungen
Für die Teilnahme am Orientierungspraktikum bestehen drei Voraussetzungen:
1. Sie können das Vorbereitungsseminar zum Orientierungspraktikum nicht vor dem 3. Semester absolvieren.
Es gilt Anwesenheitspflicht.
Bildende Kunst und Musik mit Ausrichtung Sekundarstufe I und II (LASek und LAS-Sek) bileden eine Ausnahme und absolvieren das OP i.d.R. im 5. Semester.
2. Sie müssen an der Online-Wahl zum Orientierungspraktikum teilnehmen. (Link zum ZLH-Praktikumsportal wird im September freigeschaltet)
3. Sie müssen eine Masernschutzimpfung nachweisen: Ohne den vorhandenen Masernschutz darf seit März 2020 niemand an Hamburger Schulen arbeiten oder ein Praktikum absolvieren. Nähere Informationen finden Sie auf dem Merkblatt Masernschutz.
Für die Voraussetzungen 2. und 3. erhalten Sie jeweils eine Aufforderung per E-Mail vom ZLH. Vorher müssen Sie nicht selbst tätig werden.
Stand: Mai 2023
Anmeldung und Zuteilung
Schritt 1: Ihre Anmeldung zum Modul und Seminar
Zum Ende der Vorlesungszeit des 3. Semester (=28. Juni 2023) findet eine Informationsveranstaltung zum Orientierungspraktikum statt, zu der Sie über STiNE eingeladen werden.
In der Anmeldephase des Wintersemesters melden Sie sich zum Modul Orientierungspraktikum an und wählen Vorbereitungsseminare (jedes Seminar ist grundsätzlich für Sie möglich!). Parallel zur STiNE Anmeldephase melden Sie sich zum Praktikum über Praktikumsportal an.
Bei der Online-Praktikumsanmeldung (Frist: 26. Oktober 2023) werden folgende Angaben abgefragt:
- Persönliche Daten: Matrikelnummer, Name, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Stadtteil
- Angaben zu Ihrem Studium: Lehramt, Unterrichtsfächer/Lernbereich/Förderschwerpunkt
- Anmeldung zum Orientierungspraktikum: gewünschte Stadtteile der Praktikumsschule
- zusätzlich mögliche Angaben bei speziellen Wünschen (Praktikum im Ausland, Praktikum an einer Waldorfschule, Ausschluss bestimmter Schulen, aktuelle Lehrauftragsverhältnisse, Härtefälle)
Schritt 2: Zuteilung zum Orientierungspraktikum durch das ZLH
Gleichzeitig mit Ihnen werden auch die Hamburger Schulen durch das ZLH zu ihren Praktikumsplatz-Kapazitäten befragt. Die Schulen geben die Gesamtzahl der Praktikumsplätze an. Auf Basis Ihrer Rückmeldungen und der Rückmeldungen der Hamburger Schulen findet ein "Matching-Verfahren" statt, bei dem Sie in Zweierteams (Tandems) bzw. in Ausnahmefällen in Dreierteams (Tridems) einer passenden Schule zugewiesen werden. Dabei berücksichtigt das ZLH insbesondere die drei nachfolgenden Grundsätze:
- Nachgewiesene Härtefälle (z.B. Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen, eigene Erkrankung) werden bevorzugt zugeteilt.
- Die von Ihnen angegebenen Wünsche in Bezug auf Stadtteile und Lehrauftragsschulen werden - wenn möglich - berücksichtigt. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf.
- Alle Teilnehmenden eines Seminars mit angekündigter Schulkooperation gehen an diese Schule. Diese Kooperationen werden im Vorlesungsverzeichnis angekündigt.
Tandempartner stammen immer aus einem Seminar.
In der Regel werden Sie Anfang Dezember durch das ZLH über Ihre Praktikumsschule, ihre Tandempartnerin bzw. ihren Tandempartner informiert. Bitte nehmen Sie dann zeitnah Kontakt zur Schule auf.
Ergänzende Informationen:
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Kann ich mir selbst einen Praktikumsplatz suchen?
Nein! Die Zuweisung der Praktikumsplätze wird im Auftrag der Schulbehörde zentral vom ZLH durchgeführt, um die Schulen von Anfragen Studierender zu entlasten. Eine eigenständige Bewerbung an Schulen ist nicht zulässig.
Davon ausgenommen sind Anfragen an Schulen, an denen Sie arbeiten, z.B. einem Lehrauftrag nachgehen. In diesem Fall muss die Schule Sie beim ZLH schriftlich im Praktikumsportal bis zum 10. November 2023 (Ausschlussfrist!) anfordern. Wichtig ist, dass Sie sich selbst schon zu diesem Zeitpunkt im Portal angemeldet haben. Die Schule muss zudem bereit sein, neben Ihnen auch eine Tandempartnerin bzw. einen Tandempartner aufzunehmen.
Ebenfalls ausgenommen sind Schulen außerhalb Hamburgs. Sollten Sie im Umland wohnen und einen Härtefall nachweisen können, benennen Sie diesen in der Praktikumsanmeldung und treten bitte zur Absprache mit dem Praktikumsbüro in Kontakt per Mail.
(Frist: 26. Oktober 2023).
Das ZLH kann nur Praktikumsschulen im Bundesland Hamburg vermitteln.
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Wo werde ich zugeteilt? Welche Fahrtwege sind zumutbar?
Bei der Online-Anmeldung haben Sie die Möglichkeit, Wunsch-Stadtteile für Ihre Praktikumsschule anzugeben. Das ZLH berücksichtigt Ihre Wünsche bei der Zuteilung soweit wie möglich, kann Ihnen aber keine Zuteilung in einem Ihrer Wunschstadtteile garantieren, weil die Zuteilung natürlich auch vom Angebot an Praktikumsplätzen im entsprechenden Stadtteil abhängt. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Wahrscheinlichkeit, dass Sie einer Schule in einem Ihrer Wunschstadtteile zugewiesen werden können, bei ca. 70 Prozent liegt. In diesem Zusammenhang weist die Schulbehörde ausdrücklich darauf hin, dass innerhalb des Stadtstaats Hamburg grundsätzlich jeder Arbeitsweg als zumutbar angesehen wird.
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Darf ich mir eine Tandempartnerin/einen Tandempartner wünschen?
Nein. Im Orientierungspraktikum erproben Sie das Arbeitsfeld Schule. Auch im Arbeitsleben haben Sie keinen Einfluss darauf, wer Ihre Kolleginnen und Kollegen sind. Dem Wunsch nach einer bestimmten Tandempartnerin/einem bestimmten Tandempartner kann daher nur in begründeten Ausnahmefällen entsprochen werden.
Stand: Mai 2023
OP an Waldorfschulen, außerhalb Hamburgs, im Ausland
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OP an Waldorfschule
Es ist möglich, das OP an einer Waldorfschule zu absolvieren. Zwingende Voraussetzung hierfür ist jedoch die Teilnahme an einer Informationsveranstaltung, die zu Beginn des Wintersemesters vom Praktikumsbüro OP angeboten wird. Zu dieser Veranstaltung melden Sie sich bitte per E-Mail beim ZLH an (je nach Ausrichtung Ihres Studienganges an die Mailadresse: op-lasek.zlh"AT"uni-hamburg.de oder op-lags.zlh"AT"uni-hamburg.de).
Nach der Veranstaltung haben Sie ca. eine Woche lang Zeit, um dem Praktikumsbüro verbindlich mitzuteilen, ob Sie bei Ihrem Entschluss bleiben oder doch an eine Regelschule zugeteilt werden möchten. Eine Zuteilung an eine Waldorfschule ist nur bei einer expliziten und fristgerechten Bestätigung möglich.
Temin und Ort der Online-Infoveranstaltung: 24. Oktober `23 von 18:30 - 19:30 Uhr in der Bogenallee 11/ZLH.
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OP außerhalb Hamburgs
Das Absolvieren des schulpraktischen Teiles an einem Schulstandort außerhalb Hamburgs ist nur möglich, wenn Sie unter den Bedingungen eines Härtefalls studieren (Kindeserziehung, Pflege Familienangehöriger, chronische Erkrankung...).
Wenn Sie Ihr Orientierungspraktikum in einem anderen Bundesland durchführen möchten, kümmern Sie sich bitte möglichst frühzeitig nach der Seminaranmeldung um einen Praktikumsplatz. Das ZLH benötigt eine Bestätigung der Schule und eine Ansprechpartnerin bzw. einen Ansprechpartner per Mail, Frist: 25. November 2023),
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OP im Ausland
Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, das Praktikum (entweder den Pratikumsblock oder das gesamte Modul Orientierungspraktikum) im Ausland absolvieren. Entweder organisieren Sie ihren Auslandsaufenthalt selbst oder Sie nehmen an Projekten teil, z.B. DiCoT der Fakultät Erziehungswissenschaft, in dem Ihnen ein Praktikumsplatz vermittelt wird.
Projekt DiCoT-Teilnehmende müssen sich bis zum 11.September im Praktikumsbüro auf die Anmeldeliste für ein projektspezifisches Vorbereitungsseminar setzen lassen. Per Mail an das Praktikumsbüro mit Nennung ihres Namens, Matrikelnummer und das ausgewählte Seminar (siehe Vorlesungsverzeichnis).
Frist zur Anmeldung eines Auslandsvorhabens im ZLH-Praktikumsportal ist der 26. Oktober 2023.
Verpflichtend ist bei einem Auslandspraktikum ein vorheriges Beratungsgespräch im ZLH. Zu diesem Zweck vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Maike Willenborg (siehe Beratungsangebote -> Kleingruppenberatung "Praktikum im Ausland"). Bitte beachten Sie auch die weiteren Informationen zum Orientierungspraktikum im Ausland.
Stand: Mai 2023
OP im Rahmen von Projekten
Durch Mitwirkung an folgenden Projekten kann das gesamte Modul Orientierungspraktikum anerkannt werden:
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Projekt "Weichenstellung" für Studierende im LAGS, LAS-G, LASek und LAS-Sek
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Projekt "TheaterSprachCamp (TSC)" für Studierende im LAGS und LAS-G
In jedem Fall ist es erforderlich, sich zunächst mit den jeweiligen Projektleitungen abzusprechen, bevor Sie diese Möglichkeit weiterverfolgen. Wenn die Projektleitung zustimmt, stellen Sie den Antrag auf die Anerkennung des Zusatzangebots beim Praktikumsbüro OP.
Bitte beachten Sie auch die näheren Informationen sowie den Antrag auf Anerkennung des Zusatzangebotes.
Durch die Mitwirkung am Projekt "Anschluss" wird die Mitarbeit im Projekt als Praktikum anerkannt, für Studierende im LAGS, LAS-G, LASek und LAS-Sek
Voraussetzung ist die Teilnahme am Vorbereitungsseminar, das spezifisch für die Gruppe der Projektmitarbeiter:innen konzipiert wurde. Die Modulteile - Vorbereitungsseminar und Modulabschlussprüfung - finden regulär statt. Ihre Praktikumsverpflichtung erfüllen Sie durch die Projektmitarbeit parallel zum Vorbereitungsseminar (d.h. in der Vorlesungszeit).
Vorgehen:
- In der Anmeldephase (4. - 21. September 2023) müssen Sie sich per Mail an das Praktikumsbüro OP zum spezifischen Vorbereitungsseminar anmelden. Den Termin dieses spezifischen Vorbereitungsseminars entnehmen Sie bitte dem Vorlesungsverzeichnis.
- Danach übermitteln Sie bis zum 30. September (Ausschlussfrist) die Kopie Ihres Arbeitsvertrages an das Praktikumsbüro OP als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an diesem Seminar.
- Die Anmeldung zum spezifischen Vorbereitungsseminar erfolgt dann durch das STuP in STiNE Anfang Oktober (nicht durch Sie!)
Bitte beachten Sie: Sollten mehr Anmeldungen eingehen als Seminarplätze vorhanden sind, gilt "first come- first serve". Die Anmeldungen werden erst in der Anmeldephase angenommen (siehe oben: 4. bis 21. September!).
Sollten Sie keinen Seminarplatz im Anschluss-spezifischen Vorbereitungsseminar erhalten haben oder dessen Termin passt nicht, dann können Sie an jedem anderen OP-Vorbereitungsseminar teilnehmen und Ihren Praktikumsblock mit Tandemparter:in aus Ihrem Vorbereitungsseminar an "Ihrer" Schule machen. In diesem Fall melden Sie sich bitte in STiNE zu den Vorbereitungsseminaren an. Ganz wie jede:r andere Lehrautragsnehmer:in können Sie in diesem Fall bis zum 26. Oktober die Zuteilung an "Ihre" Schule aufgrund der Tätigkeit an einer Schule zeitlich parallel zum Praktikum geltend machen.
Stand: Mai 2023
Anerkennung: Lehraufträge, Tätigkeit an Schule, anderweitig absolviertes OP bzw. Schulpraxis
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Lehraufträge an Schule und sonstige Tätigkeit an Schule
Eine Anerkennung von Tätigkeiten und Lehraufträgen an Schule im OP ist nicht möglich.
Aber wenn Sie an einer Schule beschäftigt sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ihren Praktikumsblock an der Schule des Lehrauftrags oder Honorarvertrags absolvieren, indem Sie dort zugeteilt werden. Dazu gehört, dass die Schule Sie im Praktikumsportal des ZLH anfordert nachdem Sie sich bis zum bis zum 26. Oktober anmeldeten zum Praktikum und angeben, dass Sie einen Lehrauftrag haben.
Frist für Ihre Anmeldung: 26. Oktober.
Frist für Ihre Schule: 10. November.
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An in- oder ausländischer Universität absolviertes Orientierungspraktikum
Wenn Sie an einer anderen Universität (im In- oder Ausland) oder in einem anderen Lehramtsstudiengang bereits ein gleichwertiges allgemeines Schulpraktikum mit der notwendigen Begleitung absolviert haben, kann dieses für eine Anerkennung des Moduls Orientierungspraktikum in Frage kommen.
Folgende Teilleistungen müssen erbracht worden sein:
- Das anzuerkennende Schulpraktikum muss durch eine universitäre didaktische Veranstaltung begleitet worden sein.
- Der Praktikumsumfang muss 90 Zeitstunden betragen haben. Es muss nachgewiesen werden:
- dass Sie im Umfang von mindestens 60 Stunden im unterrichtlichen Tätigkeitsfeld (Hospitation und Erprobung in pädagogischen Situationen) beschäftigt waren und
- dass Sie 30 Stunden im außerunterrichtlichen Tätigkeitsfeld (z.B. Konferenzen, Teamarbeit oder Ganztagsangebot) absolviert haben.
- Das Schulpraktikum in der Schulform Ihres Studiengangs muss durch eine Mentorin/einen Mentor begleitet worden sein.
- Zudem muss eine Prüfungsleistung erbracht worden sein.
Für die Anerkennung des Moduls Orientierungspraktikum stellen Sie bitte einen Antrag und legen Sie die entsprechenden Nachweise, wie den Ausdruck Ihres ToR (Transcript of Records), "Scheine", Modulbeschreibungen o.ä. Ihrem Antrag bei.
Bei Fragen nehmen Sie bitte Kontakt zu Maike Willenborg (op-lags.zlh"AT"uni-hamburg.de oder op-lasek.zlh"AT"uni-hamburg.de ) auf.
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Anerkennung von bereits in der Vergangenheit abgeleisteter Schulpraxis (Lehraufträge oder freiwillige, nicht universitär begleitete Praktika)
Freiwillige Praktika ohne universitäre Begleitung können im Rahmen des OP-Moduls nicht anerkannt werden.
Stand: Mai 2023
Härtefallregelungen, Schwangerschaft
Bei der Anmeldung zum Orientierungspraktikums im ZLH-Praktikumsportal können Sie einen Härtefall geltend machen, wenn Sie z.B.
- Kinder betreuen,
- Verwandte pflegen müssen oder
- selbst an einer chronischen Erkrankung leiden.
Ergänzend zur Auswahl der Wunschstadtteile im ZLH-Praktikumsportal senden Sie idealerweise eine Mail mit Angabe der Adresse, in deren Umfeld die Praktikumsschule liegen soll, an das Praktikumsbüro OP bis 26.Oktober. Sie werden dann der nächstgelegenen Schule zugewiesen, die Praktikumsplätze anbietet.
Bei Härtefällen bezüglich der Seminaranmeldung kontaktieren Sie bitte das Studien- und Prüfungsbüro Erziehungswissenschaft.
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Auswirkungen von Schwangerschaft auf die Durchführung des OP
Eine Durchführung des Praktikums in der Phase einer Schwangerschaft ist dann möglich, wenn sich der errechnete Geburtstermin und die Phase des sechswöchigen Mutterschutzes vor Entbindungstermin zeitlich nicht mit dem Praktikumsblock überschneiden.
Je nachdem wann das Kind erwartet wird, sind unterschiedliche Absprachen erforderlich.
Eine Teilnahme am Vorbereitungsseminar stellt erfahrungsgemäß kein Problem dar, aber hier gilt die Anwesenheitspflicht, so dass möglicherweise eine Überschneidung mit Ihrem Recht auf Mutterschutz entstehen kann. Das Absolvieren des Praktikumsblocks muss individuell geklärt werden, letztlich entscheidet die Schulleitung, ob eine Praktikantin an der Schule tätig werden darf. Die Schule erstellt dafür eine Gefährdungsbeurteilung.
Das Modul "Orientierungspraktikum" lässt sich auf Ihren Wunsch hin problemlos um ein Jahr verschieben. Bitte nehmen Sie rechtzeitig Kontakt zum Praktikumsbüro auf (je nach Ausrichtung Ihres Studienganges an die Mailadresse: op-lasek.zlh"AT"uni-hamburg.de oder op-lags.zlh"AT"uni-hamburg.de), um mögliche Fragen zu klären.
Stand: Mai 2023
Krankheit während des Praktikums
Bitte informieren Sie im Krankheitsfall zeitnah Ihre Ansprechpersonen an der Schule und Ihre Tandempartnerin bzw. Ihren Tandempartner. Können Sie aufgrund der Erkrankung nicht an einer Begleitveranstaltung teilnehmen, ist auch die Seminarleitung zu informieren. Ein ärztliches Attest ist in der Regel erst bei einer länger andauernden Erkrankung (ab drei Tagen) bei der Praktikumsschule vorzulegen.
Stand: Mai 2023