FAQ Praktikum
Im Folgenden erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen, die nach diesen Themen gegliedert sind:
Führungszeugnis
Für welche Praktika benötige ich ein erweitertes Führungszeugnis?
Ein erweitertes Führungszeugnis wird nur für das Kernpraktikum benötigt. Studierende im Erkundungspraktikum, Orientierungspraktikum und Integrierten Schulpraktikum müssen kein Führungszeugnis beim ZLH vorlegen.
Warum benötige ich für mein Kernpraktikum ein erweitertes Führungszeugnis?
Seit 2010 ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Personen in kinder- oder jugendnahen Tätigkeiten ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen. In Hamburg hat die Behörde für Schule und Berufsbildung festgelegt, dass diese Regelung auch für Praktikantinnen und Praktikanten gilt, wenn das Praktikum länger als sechs Wochen andauert.
Ich habe bereits ein erweitertes Führungszeugnis. Muss ich trotzdem ein neues beantragen?
Die Schulbehörde hat festgelegt, dass in jedem Fall für das Kernpraktikum ein eigenes Führungszeugnis vorgelegt werden muss. Das Führungszeugnis muss direkt an das ZLH adressiert sein. Es können leider keine Zeugnisse älteren Datums, keine Zeugnisse, die an Sie oder eine andere Einrichtung adressiert sind und keine Kopien oder Scans von Führungszeugnissen akzeptiert werden.
Was muss ich bei der Beantragung beachten?
Sie erhalten rechtzeitig vor Beginn des Kernpraktikums vom ZLH per E-Mail eine „Aufforderung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses“. Diese E-Mail drucken Sie bitte aus. Anschließend vereinbaren Sie online einen Termin im Kundenzentrum Ihres Ortsamtes. Zum vereinbarten Termin nehmen Sie die ausgedruckte Aufforderung und ein gültiges Personaldokument mit.
Die Beantragung eines Führungszeugnisses kostet 13 Euro. Bei erwiesener Mittellosigkeit können die Ortsämter diese Gebühr erlassen.
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel zwei bis sechs Wochen. Es ist also wichtig, dass Sie das Zeugnis rechtszeitig vor Beginn Ihres Praktikums beantragen.
Mein Ortsamt akzeptiert die Aufforderung nicht. Was soll ich tun?
Die Schulbehörde hat mit den Hamburger Meldeämtern eine individuelle Vereinbarung getroffen, nach der die Aufforderung ohne Unterschrift gültig ist. Sollte die Sachbearbeiterin/der Sachbearbeiter Ihre Aufforderung nicht akzeptieren, verweisen Sie sie/ihn bitte zur Klärung an das ZLH.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einem anderen Bundesland haben und Ihr Ortsamt die ausgedruckte Aufforderung nicht akzeptiert, wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Wohnadresse an das ZLH. Ihnen wird dann eine unterschriebene Aufforderung per Post zugeschickt.
Ich habe vergessen, mein Führungszeugnis rechtzeitig zu beantragen. Was nun?
Wenn zu Beginn Ihres Kernpraktikums kein erweitertes Führungszeugnis über Sie im ZLH vorliegt, ist Ihre Praktikumsschule verpflichtet, Ihnen den Zutritt zu verwehren. Sobald Ihr Führungszeugnis im ZLH eintrifft, wird Ihre Schule informiert und Sie dürfen Ihr Praktikum antreten. Voraussetzung ist, dass Sie mit der Schule eine Regelung gefunden haben, wie Sie die versäumten Praxistage nachholen können.
Was passiert mit meinem Führungszeugnis?
Das ZLH ist von der Schulbehörde mit der Anforderung, Auswertung und Archivierung der Führungszeugnisse beauftragt worden. Ihr Zeugnis wird im ZLH fünf Jahre archiviert, anschließend wird es vernichtet.
Was passiert, wenn ich einen Eintrag in meinem Führungszeugnis habe?
Wenn Sie wissen, dass Sie einen Eintrag in Ihrem Führungszeugnis haben, wenden Sie sich bitte möglichst frühzeitig zur Beratung über das weitere Vorgehen an das ZLH.
Das ZLH hat ein Führungszeugnis von mir und jetzt benötige ich ein neues. Kann ich das Zeugnis zurückbekommen?
Ihr Führungszeugnis ist ausschließlich für Ihr Schulpraktikum zu verwenden. Das ZLH darf kein Zeugnis für einen anderen Zweck herausgeben, auch die Herausgabe einer Kopie ist dem ZLH nicht erlaubt. Wenn Sie an anderer Behördenstelle ein Führungszeugnis vorlegen sollen, kann das ZLH der anfordernden Einrichtung auf Anfrage hin das Vorliegen des Führungszeugnisses bestätigen.
Orientierungspraktikum
Wie ist das Orientierungspraktikum aufgebaut?
Das Praktikumsmodul besteht aus dem Vorbereitungsseminar und dem vierwöchigen Blockpraktikum inklusive Begleitveranstaltungen, die in der vorlesungsfreien Zeit im Februar/März vor den Hamburger schulischen Märzferien stattfinden. Den Praktikumsblock absolvieren Sie gemeinsam mit einer Kommilitonin/einem Kommilitonen im Tandem an einer Hamburger Schule. Einen Überblick über den zeitlichen Ablauf gibt Ihnen die Zeitleiste. Zusätzliche Informationen finden Sie hier: Modulbeschreibung LASek; Modulbeschreibung LAGS.
Stand: Mai 2022
Wie werden die Schulen und Tandems zugeteilt?
Das ZLH ist verantwortlich für die Zuteilung des Praktikumsplatzes an einer Schule in Tandems. Ihr Ansprechpartner in diesem Verfahren ist das Praktikumsbüro OP des ZLH (LAGS(op-lags.zlh"AT"uni-hamburg.de); LASek(op-lasek.zlh"AT"uni-hamburg.de)). Von Vorstellungsgesprächen an den Schulen vor Zuteilung ist abzusehen.
Es kann sein, dass Sie aufgrund der Zuteilung längere Fahrtwege in Kauf nehmen müssen; generell gilt: Jeder Praktikumsort im Stadtstaat Hamburg ist erreichbar und daher zumutbar. Im Praktikumsportal erfragen wir Ihre präferierten Stadtteile. Die Zuteilung erfolgt durch eine im Portal integrierte Software. Die Schulen geben ihre Kapazitäten ebenfalls im Portal an. Die Software wird Sie in einem der von Ihnen angegebenen Stadtteile zuteilen, wenn sich dort Schulen befinden, die Kapazitäten für das Praktikum angegeben haben.
Beachten Sie auch, dass einige Seminare in Kooperation mit bestimmten Schulen durchgeführt werden, sodass alle Studierenden dieses Seminars ihr Praktikum an der entsprechenden Schule absolvieren. Diese Kooperationen werden im Vorlesungsverzeichnis angekündigt.
Tandempartner stammen immer aus einem Seminar.
Stand: Oktober 2022
In welchem Semester findet das Schulpraktikum statt?
Das Orientierungspraktikum ist im Studienverlauf für das 3. Semester vorgesehen, außer bei Studierenden in 8-semestrigen B.Ed.-Studiengängen, die es im 5. Semester absolvieren.
Das Vorbereitungsseminar findet in der Vorlesungszeit statt, der Praktikumsblock in der vorlesungsfreien Zeit. Im Sommersemester, Ihrem 4. Semester, absolvieren Sie die Modulabschlussprüfung.
Stand: Mai 2022
Ist es möglich, das Orientierungspraktikum bereits vor dem 3. Semester zu absolvieren?
Nein.
Stand: Mai 2022
Wann findet die Blockphase statt?
Die Blockphase umfasst vier Wochen und findet nach dem Ende der Vorlesungszeit des Wintersemesters statt, wegen der Hamburger Schulferien im März ist sie nicht verschiebbar.
Stand: Mai 2022
Gibt es eine Anwesenheitspflicht?
Ja.
Der Fakultätsrat der Fakultät Erziehungswissenschaft hat Anwesenheitspflicht für alle Veranstaltungen beschlossen, an denen externe Institutionen und Personen beteiligt sind, die eigene Ressourcen einbringen. Durch die Beteiligung der Schulen und der Schulbehörde gilt somit Anwesenheitspflicht für das Orientierungspraktikum. Die Notwendigkeit einer Anwesenheitspflicht in den Vorbereitungsseminaren und Begleitveranstaltungen ergibt sich auch aus der engen Verzahnung von Theorie- und Praxisphase, die ein Kernstück des Orientierungspraktikums darstellt.
Stand: Mai 2022
Kann ich mir selbst einen Praktikumsplatz suchen?
Nein.
Die Zuteilung der Praktikumsplätze wird zentral vom ZLH durchgeführt. Von der Kontaktaufnahme zu Schulen vor der Zuteilung ist abzusehen.
Stand: Mai 2022
Stimmt es, dass ich ohne nachgewiesenen Masernschutz nicht am Praktikumsblock teilnehmen kann?
Ja.
Ohne den vorhandenen Masernschutz darf seit März 2020 niemand an Hamburger Schulen arbeiten oder ein Praktikum absolvieren. Nähere Informationen finden Sie hier: Merkblatt Masernschutz.
Stand: Mai 2022
Kann ich das Orientierungspraktikum an der Schule machen, an der ich arbeite (Lehrauftrag, Schulbegleitung etc.)?
Ja.
Sie können das Orientierungspraktikum an der Schule absolvieren, an der Sie arbeiten.
Hierfür müssen Sie bis zum 31.Oktober im Praktikumsportal des ZLH eine Praktikumsplatzbestätigung der Schule hochladen, mit diesem Formular bestätigt die Schule, dass Sie an ihr tätig sind während des Modulzeitraums.
Das Fornular finden Sie im Portal im Bereich "Dokumente". Zu beachten ist, dass Sie auch in diesem Fall in der Regel eine Tandempartnerin/einen Tandempartner zugeteilt bekommen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Stand: 17. Oktober 2022
Ich habe einen Lehrauftrag an einer Schule. Kann ich mir diesen anerkennen lassen?
Nein.
Lehraufträge sowie andere Tätigkeiten an der Schule können im Rahmen des Orientierungspraktikums als Praktikumsblock nicht anerkannt werden.
Studierende, die hingegen während des Praktikums an einer Schule beschäftigt sind, können unter bestimmten Voraussetzungen ihr Praktikum an der Schule des Lehrauftrags bzw. Honorarvertrags absolvieren in dem Sie dort zugeteilt werden.
Dazu gehört, das
- Sie Ihre Praktikumsplatzbestätigung im Praktikumsportal des ZLH bis zum 31. Oktober hochladen.
Weitere Informationen finden Sie unter den jeweils studiengangs-spezifischen Mailadressen
op-lasek.zlh"AT"uni-hamburg.de oder op-lags.zlh"AT"uni-hamburg.de).
Weitere Informationen finden Sie hier.
Stand: 19. Oktober 2022
Ich nehme an einem der Zusatzangebote TheaterSprachCamp und dem Projekt "Weichenstellung" teil. Wie kann ich mir dieses anerkennen lassen?
Eine Mitwirkung im Projekt "Weichenstellung" kann allen Studierenden des LAGS, LAS-G, LASek und LAS-Sek anerkannt werden. Für Studierende des LAGS und LAS-G ist zudem eine Anerkennung des TheaterSprachCamps (TSC) möglich.
In jedem Fall ist es erforderlich, sich zunächst mit den jeweiligen Projektleitungen abzusprechen, bevor Sie diese Möglichkeit weiterverfolgen. Wenn die Projektleitung zustimmt, stellen Sie den Antrag auf die Anerkennung des Zusatzangebots beim Praktikumsbüro OP.
Nähere Informationen sowie den Antrag auf Anerkennung des Zusatzangebotes finden Sie hier: https://www.zlh-hamburg.de/dokumente/praktikum-anerkennung-zusatzangebote-isp-kp.pdf
Stand: Mai 2022
Ich nehme am Projekt Anschluss teil und will mir das Praktikum anerkennen lassen.
Die Mitarbeit wird als Praktikumsblock anerkannt, wenn Sie an dem Vorbereitungsseminar teilnehmen, dass spezifisch für die Gruppe der Projektmitarbeiter:innen konzipiert wurde.
Die Modulteile - Vorbereitungsseminar und Modulabschlussprüfung - finden regulär statt. Ihre Praktikumsverpflichtung erfüllen Sie durch die Projektmitarbeit parallel zum Vorbereitungsseminar (d.h. in der Vorlesungszeit).
In der Anmeldephase (1. - 22. September) müssen Sie sich per Mail an das Praktikumsbüro OP zum Vorbereitungsseminar anmelden.
Den Termin der spezifischen Vorbereitungsveranstaltung entnehmen Sie bitte dem Vorlesungsverzeichnis.
Danach übermitteln Sie bis zum 30. September (Ausschlussfrist) die Kopie Ihres Arbeitsvertrages an das Praktikumsbüro OP als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an diesem Seminar.
Die Anmeldung erfolgt dann in STiNE Anfang Oktober. Sollten mehr Anmeldungen eingehen als Seminarplätze vorhanden sind, gilt "first come- first serve". Die Anmeldungen werden erst im Anmeldezeitraum angenommen.
Sollten Sie keinen Seminarplatz im Anschluss-spezifischen Vorbereitungsseminar erhalten haben oder dessen Termin passt nicht, dann können Sie an jedem anderen OP-Vorbereitungsseminar teilnehmen und Ihren Praktikumsblock mit Tandemparter/in aus Ihrem Vorbereitungsseminar an "Ihrer" Schule machen.
In diesem Fall melden Sie sich in STiNE zu den Vorbereitungsseminaren an. Ganz wie jede/r andere Lehrautragsnehmer/in können Sie in diesem Fall bis zum 31. Oktober die Zuteilung an "Ihre" Schule aufgrund der Tätigkeit an einer Schule zeitlich parallel zum Praktikum geltend machen.
Stand: 8.Juni 2022
Kann ich das Orientierungspraktikum im Ausland absolvieren?
Ja, Sie können Ihr Schulpraktikum im Ausland absolvieren: entweder komplett selbstorganisiert oder als Teilnehmer/in an DiCoT.
Das Projekt DiCoT ermöglicht den Studierenden, das Orientierungspraktikum im Frühjahr 2023 an einer Schule in Brasilien, Ghana oder den USA zu absolvieren.
Ein selbstorganisiertes Praktikum im Ausland ist zu den gleichen Bedingungen zu gestalten, wie sie in den Studienordnungen der Universität Hamburg festgeschrieben sind: Die gesicherte Anleitung durch eine Mentorin/einen Mentor, der Umfang der Praktikumsphase, tägliche Anwesenheit und die Anzahl der zu unterrichtenden und zu hospitierenden Stunden sind einzuhalten. Weitere Informationen zu Auslandsvorhaben im OP finden Sie hier.
Zur Sicherung der Planung werden Sie angehalten, das Vorhaben des Auslandspraktikums bis spätestens zum Ende der 1. STiNE-Anmeldephase (22. September 2022) anzumelden. Ein Beratungsgespräch vor der Anmeldung zum Praktikum ist erforderlich. Bitte vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin mit dem Praktikumsbüro OP.
Beachten Sie die „Regelungen zum Orientierungspraktikum (OP) im Ausland“ (PDF in Bearbeitung) des dezentralen Bachelor-Prüfungsausschusses.
Stand: Mai 2022
Ist es möglich, das OP an einer Waldorfschule zu absolvieren?
Ja.
Zwingende Voraussetzung hierfür ist jedoch die Teilnahme an einer Informationsveranstaltung, die zu Beginn des Wintersemesters vom Praktikumsbüro OP angeboten wird. Zu dieser Veranstaltung melden Sie sich bitte per E-Mail beim ZLH an (je nach Ausrichtung Ihres Studienganges an die Mailadresse: op-lasek.zlh"AT"uni-hamburg.de der op-lags.zlh"AT"uni-hamburg.de . Nach der Veranstaltung haben Sie ca. eine Woche Zeit, um dem Praktikumsbüro verbindlich mitzuteilen, ob Sie bei Ihrem Entschluss bleiben oder doch an eine Regelschule zugeteilt werden möchten. Eine Zuteilung an eine Waldorfschule ist nur bei einer expliziten und fristgerechten Bestätigung möglich.
Temin der Online-Infoveranstaltung: 25. Oktober 2022, 18:30 Uhr.
Stand: Juni 2022
Ich habe bereits an einer anderen Universität ein Allgemeines Schulpraktikum absolviert. Wie kann ich mir dieses anerkennen lassen?
Bei Fragen zur Anerkennungsmöglichkeit bereits geleisteter Schulpraktika auf das OP-Modul wenden Sie sich bitte an Maike Willenborg im Praktikumsbüro OP.
Nach der Beratung werden Ihre vollständigen Antragsunterlagen an die Anerkennungsbeauftragte des dezentralen Prüfungsausschusses weitergegeben.
Legen Sie bitte entsprechende Nachweise, wie den Ausdruck Ihres Transcript of Records (ToR) , "Scheine", Modulbeschreibungen o.ä. Ihrem Antrag bei.
Weitere Infos finden Sie hier.
Stand: Mai 2022
Ich habe Kinder oder eine chronische Erkrankung/Beeinträchtigung oder muss Familienangehörige pflegen.
Wenn Sie zur Durchführung des Praktikums eine Schule im Umfeld Ihrer Wohnung oder des Kindergartens benötigen oder diese eine besondere Ausstattung haben sollte, dann nehmen Sie bitte die Beratung des Praktikumsbüros OP in Anspruch. Ihnen wird dann z.B. ein wohnortnaher Praktikumsplatz zugeteilt. Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Härtefall fristgerecht 8bis zum 31. Oktober) im Praktikumsportal begründen. Im November erhalten Sie dann eine Rückmeldung aus dem Praktikumsbüro zwecks Absprachen.
In begründeten Ausnahmefällen ist auch ein Praktikum außerhalb Hamburgs oder entsprechend individueller Absprachen zur Terminierung möglich.
Bei Härtefällen bezüglich der Seminaranmeldung kontaktieren Sie bitte das Studien- und Prüfungsbüro Erziehungswissenschaft.
Stand: 17. Oktober 2022
Ich erwarte während des Modulzeitraums ein Kind. Kann ich mein ISP trotzdem absolvieren?
Eine Durchführung des Praktikums in der Phase einer Schwangerschaft ist dann möglich, wenn sich der errechnete Geburtstermin und die Phase des sechswöchigen Mutterschutzes vor Entbindungstermin zeitlich nicht mit den Praktikumsphasen überschneiden.
Je nachdem wann das Kind erwartet wird, sind unterschiedliche Absprachen erforderlich.
Eine Teilnahme am Vorbereitungsseminar stellt erfahrungsgemäß kein Problem dar, aber hier gilt die Anwesenheitspflicht, so dass möglicherweise eine Überschneidung mit Ihrem Recht auf Mutterschutz entstehen kann. Das Absolvieren des Praktikumsblocks muss individuell geklärt werden, letztlich entscheidet die Schulleitung, ob eine Praktikantin an der Schule tätig werden darf.
Das OP lässt sich auf Ihren Wunsch hin problemlos um ein Jahr verschieben. Bitte nehmen Sie rechtzeitig Kontakt zum Praktikumsbüro auf (je nach Ausrichtung Ihres Studienganges an die Mailadresse: op-lasek.zlh"AT"uni-hamburg.de oder op-lags.zlh"AT"uni-hamburg.de , um mögliche Fragen zu klären.
Stand: Juni 2022
Was ist zu beachten, wenn ich krank werde?
Sollten Sie während des Praktikums krank werden, informieren Sie bitte umgehend Ihre Praktikumsschule und Ihre OP-Dozentin/Ihren OP-Dozenten. Die Fehlzeiten müssen nachgeholt werden. Ein Attest für die Dauer der Krankschreibung ist bei Ihrer Dozentin/Ihrem Dozenten einzureichen. Sollten Sie zur Modulprüfung erkranken, senden Sie dem Zentralen Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen (ZPLA) Ihre Krankmeldung.
Stand: Mai 2022
Was kann ich tun, wenn etwas grundlegend schiefläuft?
Erfahrungsgemäß tauchen in einem so komplexen und viele hundert Menschen umfassenden System vereinzelt Probleme auf. Sollte es Probleme geben, egal welcher Art, versuchen Sie bitte, diese zuerst persönlich mit der Dozentin/dem Dozenten oder der Mentorin/dem Mentor zu klären. Sollte dieses Gespräch nicht erfolgreich sein, nehmen Sie schulintern Kontakt zu der bzw. dem Ausbildungsbeauftragten auf und bitten sie oder ihn um Unterstützung bei der Problemlösung. Lässt sich Ihr Problem auf diesem Wege nicht lösen, nehmen Sie entweder per E-Mail oder persönlich in der Sprechstunde oder telefonisch Kontakt zum Praktikumsbüro OP auf (je nach Ausrichtung Ihres Studienganges an die Mailadresse: op-lasek.zlh"AT"uni-hamburg.de oder op-lags.zlh"AT"uni-hamburg.de). Ihre Anfrage wird dann an die zuständige Stelle weitergeleitet oder direkt bearbeitet. Alle Anfragen werden vertraulich behandelt.
Stand: Mai 2022
Integriertes Schulpraktikum
Wie ist das Integrierte Schulpraktikum aufgebaut?
Das Praktikumsmodul besteht aus Vorbereitungs- und Auswertungsseminar und dem vierwöchigen Blockpraktikum, das Sie in der vorlesungsfreien Zeit im Februar/März gemeinsam mit einer Kommilitonin bzw. einem Kommilitonen im Tandem an einer Hamburger Schule absolvieren. Einen Überblick über den zeitlichen Ablauf gibt Ihnen die Zeitleiste. Zusätzliche Informationen finden Sie hier.
Stand: Mai 2022
Wie melde ich mich zum Praktikum an?
Nach der Seminarzuteilung erhalten alle Seminarteilnehmer:innen eine Einladung zum Praktikumsportal per Mail in der 41. KW, das ist die Woche vor Vorlesungsbeginn.
In der Zeit vom 19. - 25.Oktober erfolgt dann die Anmeldung.
Stand: August 2022
Wie werden die Schulen und Tandems zugeteilt?
Das ZLH ist verantwortlich für die Zuteilung des Praktikumsplatzes an einer Schule in Tandems. Ihr Ansprechpartner in diesem Verfahren ist das Praktikumsbüro ISP des ZLH. Von Vorstellungsgesprächen an den Schulen vor Zuteilung ist abzusehen.
Der Praktikumsort ist das Bundesland Hamburg.
Es kann sein, dass Sie aufgrund der Zuteilung längere Fahrtwege in Kauf nehmen müssen. Generell gilt: Jeder Praktikumsort im Stadtstaat Hamburg ist erreichbar und daher zumutbar.
Beachten Sie bitte auch, dass einige Seminare in Kooperation mit bestimmten Schulen durchgeführt werden, sodass in der Regel alle Studierenden im jeweiligen Seminar ihr Praktikum an der entsprechenden Schule absolvieren werden. Diese Kooperationen haben Vorrang bei der Zuteilung, wenn sie im Vorlesungsverzeichnis angekündigt werden.
Um zugeteilt werden zu können ist die Anmeldung im Praktikumsportal in der Zeit vom 19. - 25. Oktober online vorzunehmen.
Den Link erhalten alle Seminarteilnehmer zugeschickt per Mail Mitte Oktober.
Stand: Mai 2022
In welchem Semester findet das Schulpraktikum statt?
Das Integrierte Schulpraktikum ist im Studienverlauf für das 5. Semester vorgesehen.
Stand: Mai 2022
Ist es möglich, das ISP bereits vor dem 5. Semester zu absolvieren?
Ja, dies war in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Da seit dem WiSe 19/20 nicht mehr zu den Studiengängen LAPS, LAGym und LAS zugelassen wird, sind alle Studierenden, die das ISP noch absolvieren müssen keine Vorzieher mehr.
Stand: Mai 2022
Wann findet die Blockphase statt?
Die Blockphase umfasst vier Wochen und findet nach dem Ende der Vorlesungszeit des Wintersemesters statt.
Stand: Mai 2022
Gibt es eine Anwesenheitspflicht?
Ja. Der Fakultätsrat der Fakultät Erziehungswissenschaft hat Anwesenheitspflicht für alle Veranstaltungen beschlossen, an denen externe Institutionen und Personen beteiligt sind, die eigene Ressourcen einbringen. Durch die Beteiligung der Schulen gilt somit Anwesenheitspflicht für das Integrierte Schulpraktikum. Die Notwendigkeit einer Anwesenheitspflicht in den Vorbereitungs- und Auswertungsseminaren ergibt sich auch aus der engen Verzahnung von Praxisphase und Begleitseminaren, die ein Kernstück des ISP darstellt.
Stand: Mai 2022
Kann ich mir selbst einen Praktikumsplatz suchen?
Nein. Die Zuteilung der Praktikumsplätze wird zentral vom ZLH durchgeführt. Von Vorstellungsgesprächen an den Schulen vor Zuteilung ist abzusehen.
Stand: Mai 2022
Stimmt es, dass ich bis zum 31.Dezember den Masernschutz nachweisen muss?
Ja. Ohne den vorhandenen Masernschutz darf seit März 2020 niemand an Hamburger Schulen arbeiten oder ein Praktikum absolvieren. Nähere Informationen finden Sie hier: Merkblatt Masernschutz.
Stand: Mai 2022
Kann ich das Integrierte Schulpraktikum an der Schule machen, an der ich arbeite (Lehrauftrag, Schulbegleitung etc.)?
Ja.
Sie können das Integrierte Schulpraktikum an der Schule absolvieren, an der Sie arbeiten.
Hierfür müssen Sie einen formlosen Antrag auf Zuteilung an die eigen Schule bis zum 31.Oktober im Praktikumsportal zu stellen.
Es ist der Laufzettel der Schule mit der Bestätigung vorzulegen, dass Ihnen und Ihrem Tandempartner bzw. Ihrer Tandempartnerin ein Praktikumsplatz für das ISP angeboten wird.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Stand: Oktober 2022
Ich habe einen Lehrauftrag an einer Schule. Kann ich mir diesen anerkennen lassen?
Nein,
Lehraufträge sowie andere Tätigkeiten an der Schule können im Rahmen des Integrierten Praktikums als Pratikumsblock nicht anerkannt werden.
Den Studierenden, die an einer Schule tätig sind, wird ermöglicht, das Praktikum an der "eigenen" Schule zu absolvieren. Vorbereitungs- und Auswertungsseminare sind nicht durch eigene Lehrtätigkeit ersetzbar, sondern müssen im Rahmen des Moduls besucht werden.
Teil des formlosen Antrages auf Zuteilung an "Ihre" Schule ist, dass Sie eine Bestätigung von der Schule vorlegen, dass Ihnen und Ihrem Tandempartner bzw. Ihrer Tandempartnerin ein Praktikumsplatz für das Integrierte Schulpraktikum angeboten wird, weil Sie an dieser Schule arbeiten.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Für Fragen steht Ihnen das Praktikumsbüro ISP(isp.zlh"AT"uni-hamburg.de) zur Verfügung, auch schon vor Vorlesungsbeginn.
Wenn Sie die Voraussetzung erfüllen, laden Sie bitte den Laufzettel der Schule bis 31. Oktober im Praktikumsportal hoch.
Stand: 19 .Oktober 2022
Ich nehme an einem der Zusatzangebote TheaterSprachCamp oder dem Projekt "Weichenstellung" teil. Wie kann ich mir dieses anerkennen lassen?
Eine Unterrichtstätigkeit im Projekt "Weichenstellung" kann allen Studierenden des LAPS, LAGym und LAS anerkannt werden. Für Studierende des LAPS und LAS ist zudem eine Anerkennung des TheaterSprachCamps (TSC) möglich.
In jedem Fall ist es erforderlich, sich zunächst mit den jeweiligen Projektleitungen abzusprechen, bevor Sie diese Möglichkeit weiterverfolgen. Wenn die Projektleitung zustimmt, stellen Sie den Antrag auf die Anerkennung des Zusatzangebots beim Praktikumsbüro ISP.
Nähere Informationen sowie den Antrag auf Anerkennung des Zusatzangebotes finden Sie hier.
Stand: Mai 2022
Ich nehme am Projekt Anschluss teil und will mir das Praktikum anerkennen lassen.
Die Mitarbeit wird als Praktikumsblock anerkannt, wenn Sie an dem Vorbereitungsseminar teilnehmen, dass spezifisch für die Gruppe der Projektmitarbeiter:innen konzipiert wurde.
Die Teilmodule - Vorbereitungsseminar, Auswertungsseminar und Modulabschlussprüfung - finden regulär statt. Ihre Praktikumsverpflichtung erfüllen Sie durch die Projektmitarbeit parallel zum Vorbereitungsseminar (d.h. in der Vorlesungszeit).
In der Anmeldephase (1. - 22. September) müssen Sie sich per Mail an das Praktikumsbüro ISP zum spezifischen Vorbereitungsseminar anmelden.
Danach haben Sie noch bis zum 30. September (Ausschlussfrist) Zeit als Nachweis die Kopie Ihres Arbeitsvertrages an das Praktikumsbüro ISP( isp.zlh"AT"uni-hamburg.de) zu übermitteln.
Falls mehr Anmeldungen vorliegen als Plätze vorhanden sind, gilt "first come-first serve". Die Anmeldung ist aber erst in der Anmeldephase des WiSe möglich.
Sollten Sie keinen Seminarplatz im Anschluss-spezifischen Vorbereitungsseminar erhalten haben oder dessen Termin passt nicht, dann können Sie an jedem anderen ISP-Vorbereitungsseminar teilnehmen und Ihren Praktikumsblock mit Tandemparter/in aus Ihrem Vorbereitungsseminar an "Ihrer" Schule machen. Die Anmeldung hierzu erfolgt über STiNE.
Ganz wie jede/e andere Lehrautragsnehmer/in können Sie in diesem Fall zum 31. Oktober den Ihre Tätigkeit an einer Schule- zeitlich parallel zum Praktikum geltend machen.
Stand: 8. Juni 2022
Kann ich mein ISP im Ausland absolvieren?
Ja, Sie können Ihr Schulpraktikum im Ausland absolvieren. Grundsätzlich ist ein Praktikum im Ausland zu den gleichen Bedingungen zu gestalten, wie sie in den Studienordnungen der Universität Hamburg festgeschrieben sind: d.h. die gesicherte Anleitung durch eine Mentorin bzw. einen Mentor, Umfang der Praktikumsphase, tägliche Anwesenheit und die Anzahl der zu unterrichtenden und zu hospitierenden Stunden sind einzuhalten.
Zur Sicherung der Planung werden Sie angehalten, das Vorhaben des Auslandspraktikums bis spätestens zum Ende der 1. STiNE-Anmeldephase (22. September 2022) anzumelden. Ein Beratungsgespräch vor der Anmeldung zum Praktikum ist erforderlich. Bitte vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin mit dem Praktikumsbüro ISP(isp.zlh"AT"uni-hamburg.de). Beachten Sie die „Regelungen zum Integrierten Schulpraktikum (ISP) im Ausland“ (PDF) des dezentralen Bachelor-Prüfungsausschusses.
Stand: Mai 2022
Ist es möglich, das ISP an einer Waldorfschule zu absolvieren?
Ja. Zwingende Voraussetzung hierfür ist jedoch die Teilnahme an einer Informationsveranstaltung, die zu Beginn des Wintersemesters vom Praktikumsbüro ISP, am 25. Oktober um 18:30 online, angeboten wird. Zu dieser Veranstaltung melden Sie sich bitte per E-Mail(isp.zlh"AT"uni-hamburg.de) an. Nach der Veranstaltung haben Sie ca. eine Woche Zeit, um dem Praktikumsbüro verbindlich mitzuteilen, ob Sie bei Ihrem Entschluss bleiben oder doch an eine Regelschule zugeteilt werden möchten. Eine Zuteilung an eine Waldorfschule ist nur bei einer expliziten und fristgerechten Bestätigung möglich.
Stand: Juni 2022
Ich habe bereits an einer anderen Universität ein Allgemeines Schulpraktikum absolviert. Wie kann ich mir dieses anerkennen lassen?
Bei Fragen zur Anerkennungsmöglichkeit bereits geleisteter Schulpraktika auf das ISP-Modul wenden Sie sich bitte an Maike Willenborg im Praktikumsbüro ISP.
Nach der Beratung werden Ihre vollständigen Antragsunterlagen an die Anerkennungsbeauftragte des dezentralen Prüfungsausschusses weitergegeben.
Legen Sie bitte entsprechende Nachweise, wie den Ausdruck Ihres ToR, "Scheine", Modulbeschreibungen o.ä. Ihrem Antrag bei.
Stand: 19. Mai 2022
Ich habe Kinder oder eine chronische Erkrankung/Beeinträchtigung oder muss Familienangehörige pflegen.
Wenn Sie zur Durchführung des Praktikums eine Schule in einem bestimmten Radius zu Ihrer Wohnung/ dem Kindergarten benötigen oder diese eine besondere Ausstattung haben sollte, dann nehmen Sie bitte die Beratung des Praktikumsbüros ISP in Anspruch. Ihnen wird dann z.B. ein wohnortnaher Praktikumsplatz zugeteilt; Voraussetzung hierfür ist, dass Sie Ihren Antrag fristgerecht - bis zum 31. Oktober - im Praktikumsportal hinterlegen.
In begründeten Ausnahmefällen ist auch ein Praktikum außerhalb Hamburgs oder ein semesterbegleitendes Praktikum möglich.
Wenn Sie aufgrund Ihres Härtefalles im Besuch von Seminaren zeitlich eingeschränkt sind und bei der Wahl Ihres Vorbereitungsseminars in der STiNE-Anmeldephase keinen Ihnen zeitlich möglichen Seminarplatz erhalten haben, dann melden Sie sich in der Woche nach der 1. Anmeldephase im Studien- und Prüfungsbüro Erziehungswissenschaft, um Ihren Härtefall geltend zu machen.
Stand: Mai 2022
Ich erwarte während des Modulzeitraums ein Kind. Kann ich mein ISP trotzdem absolvieren?
Eine Durchführung des Praktikums in der Phase einer Schwangerschaft ist dann möglich, wenn sich der errechnete Geburtstermin und die Phase des sechswöchigen Mutterschutzes zeitlich nicht mit den Praktikumsphasen überschneiden.
Je nachdem wann das Kind erwartet wird, sind unterschiedliche Absprachen erforderlich.
Eine Teilnahme am Vorbereitungsseminar stellt erfahrungsgemäß kein Problem dar, aber hier gilt die Anwesenheitspflicht, so dass ggfs. eine Interferenz mit Ihrem Recht auf Mutterschutz entsteht. Das Absolvieren des Praktikumsblocks muss individuell geklärt werden, letztlich entscheidet die Schulleitung, ob eine Praktikantin an der Schule tätig werden darf.
Ob das ISP um ein Jahr verschieben lässt hängt von vielen Faktoren ab. Bitte nehmen Sie rechtzeitig Kontakt zum Praktikumsbüro (isp.zlh"AT"uni-hamburg.de)auf, um Fragen zu klären.
Auch wird in jedem Fall eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden von der Schulleitung.
Wie die Situation im Schuljahr 22/23 ist, können wir heute noch nicht prognostizieren.
Bei Bedarf nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Stand: Juni 2022
Was ist zu beachten, wenn ich krank werde?
Sollten Sie im Praktikum krank werden, informieren Sie bitte umgehend Ihre Praktikumsschule und Ihre ISP-Dozentin/Ihren ISP-Dozenten!Die Fehlzeiten müssen nachgeholt werden. Ein Attest für die Dauer der Krankschreibung ist bei Ihrer Dozentin/Ihrem Dozenten einzureichen.
Ein Attest ist ebenfalls einzureichen, sollten Sie zum Auswertungsseminar erkranken. Bitte wenden Sie sich in dem Fall auch umgehend an das Praktikumsbüro ISP, damit wir uns, wenn möglich, um die Vermittlung eines alternativen Auswertungsseminars bemühen können.
Sollten Sie zur Modulprüfung erkranken, senden Sie dem Zentralen Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen (ZPLA) Ihre Krankmeldung.
Stand: Mai 2022
Was kann ich tun, wenn etwas grundlegend schiefläuft?
Erfahrungsgemäß tauchen in einem so komplexen und viele hundert Menschen umfassenden System vereinzelt Probleme auf. Sollte es Probleme geben, egal welcher Art, versuchen Sie bitte, diese zuerst persönlich mit der Dozentin/dem Dozenten oder der Mentorin/dem Mentor zu klären. Sollte dieses Gespräch nicht erfolgreich sein, nehmen Sie schulintern Kontakt zu der/dem Ausbildungsbeauftragten auf und bitten sie oder ihn um Unterstützung bei der Problemlösung. Lässt sich Ihr Problem auf diesem Wege nicht lösen, nehmen Sie entweder per E-Mail oder telefonisch Kontakt zum Praktikumsbüro ISP auf. Ihre Anfrage wird dann an die zuständige Stelle weitergeleitet oder direkt bearbeitet. Alle Anfragen werden vertraulich behandelt!
Stand: Mai 2022
Kernpraktikum
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit ich am Kernpraktikum teilnehmen kann?
Das Kernpraktikum ist Bestandteil Ihres Masterstudiums. Deshalb müssen Sie bis zum Abschluss des ersten Master-Semesters (31.03.) nachweisen, dass Sie die für den Bachelor-Abschluss erforderliche Leistungspunktzahl erreicht haben. Außerdem müssen Sie ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen (Infos dazu finden Sie in den FAQ zum erweiterten Führungszeugnis) sowie an der Wahl zum Kernpraktikum teilnehmen. Für alle drei Voraussetzungen erhalten Sie jeweils eine Aufforderung per E-Mail vom ZLH. Vorher müssen Sie nicht selbst tätig werden.
Wie verläuft die Wahl zum Kernpraktikum?
Zu Beginn Ihres ersten Master-Semesters findet eine Informationsveranstaltung zum Kernpraktikum statt, zu der Sie vom ZLH eingeladen werden. Im Anschluss erhalten Sie eine Aufforderung zur Teilnahme am Online-Wahlverfahren mit einem Link zum Praktikumsportal. Bei der Online-Wahl werden folgende Angaben abgefragt:
- Persönliche Daten: Matrikelnummer, Name, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Stadtteil
- Angaben zu Ihrem Studium: Lehramt, Unterrichtsfächer/Lernbereich/Förderschwerpunkt, aktuelle Zahl der LP
- Wahl zum Kernpraktikum: Fach im Kernpraktikum I, Fach/Lernbereich/Förderschwerpunkt im Kernpraktikum II, spezielle Wünsche (Praktikum im Ausland, Praktikum an einer Waldorfschule, Ausschluss bestimmter Schulen, Lehrauftragsverhältnisse, Härtefälle), gewünschte Stadtteile der Praktikumsschule
Wie verläuft die Zuteilung zum Kernpraktikum?
Gleichzeitig mit Ihnen werden auch die Hamburger Schulen durch das ZLH zu ihren Praktikumsplatz-Kapazitäten befragt. Die Schulen geben die möglichen Fächer und die Gesamtzahl der Praktikumsplätze an. Auf Basis Ihrer Rückmeldungen und der Rückmeldungen der Hamburger Schulen findet ein "Matching-Verfahren" statt, bei dem Sie in Zweierteams (Tandems) bzw. in Ausnahmefällen in Dreierteams (Tridems) einer passenden Schule zugewiesen werden. Dabei berücksichtigt das ZLH insbesondere die beiden nachfolgenden Grundsätze:
- Nachgewiesene Härtefälle (z.B. Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen, eigene Erkrankung) sowie Studierende mit einem Wohnort außerhalb Hamburgs werden bevorzugt zugeteilt.
- Die von Ihnen angegebenen Wünsche in Bezug auf Stadtteile und Lehrauftragsschulen werden - wo möglich - berücksichtigt.
In der Regel werden Sie Anfang Februar (Kernpraktikum I) bzw. Mitte August (Kernpraktikum II) durch das ZLH über Ihre Praktikumsschule, ihre Tandempartnerin bzw. ihren Tandempartner und die das Praktikum begleitenden Lehrveranstaltungen informiert.
Wo werde ich zugeteilt? Welche Fahrtwege sind zumutbar?
Bei der Online-Wahl haben Sie die Möglichkeit, Wunsch-Stadtteile für Ihre Praktikumsschule anzugeben. Das ZLH berücksichtigt Ihre Wünsche bei der Zuteilung soweit wie möglich, kann Ihnen aber keine Zuteilung in einem Ihrer Wunschstadtteile garantieren, weil die Zuteilung natürlich auch vom Angebot an Praktikumsplätzen im entsprechenden Stadtteil und von Ihrem Fach abhängt. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Wahrscheinlichkeit, dass Sie einer Schule in einem Ihrer Wunschstedtteile zugewiesen werden können, bei ca. 70 Prozent liegt. In diesem Zusammenhang weist die Schulbehörde ausdrücklich darauf hin, dass innerhalb des Stadtstaats Hamburg grundsätzlich jeder Arbeitsweg als zumutbar angesehen wird.
Kann ich mir selbst einen Praktikumsplatz suchen?
Die Zuweisung der Praktikumsplätze wird im Auftrag der Schulbehörde zentral vom ZLH durchgeführt, um die Schulen von Anfragen Studierender zu entlasten. Eine eigenständige Bewerbung an Schulen ist nicht zulässig.
Davon ausgenommen sind Anfragen an Schulen, an denen Sie ggf. einem Lehrauftrag nachgehen. In diesem Fall muss die Schule Sie beim ZLH schriftlich anfordern und bereit sein, neben Ihnen auch eine Tandempartnerin bzw. einen Tandempartner aufzunehmen.
Ebenfalls ausgenommen sind Schulen außerhalb Hamburgs. Sollten Sie im Umland wohnen und einen Härtefall nachweisen können, dürfen Sie sich selbst eine Schule suchen. Das ZLH kann nur Praktikumsschulen im Bundesland Hamburg vermitteln.
Kann ich einen Härtefall geltend machen?
Bei der Wahl zum Kernpraktikum können Sie einen Härtefall geltend machen, wenn Sie z.B. Kinder betreuen, Verwandte pflegen müssen oder selbst an einer chronischen Erkrankung leiden. Im Rahmen der Online-Befragung können Sie angeben, wo idealerweise Ihre Praktikumsschule liegen sollte. Sie werden dann der nächstgelegenen Schule zugewiesen, die Praktikumsplätze in Ihrem Fach anbietet.
Ich arbeite bereits an einer Schule. Kann ich hier auch mein Kernpraktikum durchführen?
Wenn Sie an einer Schule beschäftigt sind, können Sie dort grundsätzlich auch Ihr Kernpraktikum durchführen. Die Schule sollte in diesem Fall aber möglichst zustimmen, dass Ihnen eine Tandempartnerin bzw. ein Tandempartner zur Seite gestellt wird. Bitten Sie die Ausbildungsbeauftragte bzw. den Ausbildungsbeauftragten, dem ZLH schriftlich zu bestätigen, dass Sie das Kernpraktikum an der Schule durchführen dürfen.
Darf ich mir eine Tandempartnerin/einen Tandempartner wünschen?
Im Kernpraktikum erproben Sie das Arbeitsfeld Schule. Auch im Arbeitsleben haben Sie keinen Einfluss darauf, wer Ihre Kolleginnen und Kollegen sind. Dem Wunsch nach einer bestimmten Tandempartnerin/einem bestimmten Tandempartner kann daher nur in begründeten Ausnahmefällen entsprochen werden.
Ich möchte mein Kernpraktikum ganz oder teilweise außerhalb Hamburgs durchführen. Was muss ich beachten?
Das Absolvieren des schulpraktischen Teiles an einem Schulstandort außerhalb Hamburgs ist nur möglich, wenn Sie unter den Bedingungen eines Härtefalls studieren (Kindeserziehung; Pflege Familienangehöriger, chronische Erkrankung...).
Wenn Sie Ihr Kernpraktikum in einem anderen Bundesland durchführen möchten, kümmern Sie sich bitte möglichst frühzeitig nach der Online-Wahl um einen Praktikumsplatz. Das ZLH benötigt eine Bestätigung der Schule und eine Ansprechpartnerin bzw. einen Ansprechpartner. Bitte informieren Sie das ZLH auch darüber, ob Sie nur das Kernpraktikum I, nur das Kernpraktikum II oder beide Teile des Praktikums außerhalb Hamburgs absolvieren möchten.
Ich möchte mein Kernpraktikum ganz oder teilweise im Ausland durchführen. Was muss ich beachten?
Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, das Praktikum im Ausland absolvieren. Selbstverständlich müssen Sie sich in diesem Fall selbst um eine geeignete Schule bemühen. Verpflichtend ist bei einem Auslandspraktikum ein vorheriges Beratungsgespräch im ZLH. Zu diesem Zweck vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Felix Schnabel. Weitere Informationen zum Kernpraktikum im Ausland finden Sie hier.
Ist es möglich, das Kernpraktikum an einer Waldorfschule zu absolvieren?
Das ZLH kooperiert im Kernpraktikum I mit der Rudolf-Steiner-Schule Wandsbek. In der Online-Wahl können Sie Ihr Interesse an einem Praktikum an einer Waldorfschule angeben. Im Rahmen der Kooperation gibt es erfahrungsgemäß Möglichkeiten in den studierten Fächern Englisch, Musik, Arbeitslehre/Technik und Sport. Sie werden rechtzeitig vor Beginn des Praktikums zum pädagogischen Konzept und den sich daraus ergebenden Besonderheiten durch eine erfahrene Waldorflehrerin informiert.
Im Kernpraktikum II gibt es in der Regel keine Angebote zur Durchführung des Praktikums an einer Waldorfschule.
Ich möchte bereits abgeleistete Schulpraxis auf mein Kernpraktikum anrechnen lassen. Was muss ich beachten?
Bereits abgeleistete Schulpraxis in Form von Lehraufträgen oder Praktika kann in begründeten Ausnahmefällen teilweise auf das Kernpraktikum angerechnet werden. Informationen dazu finden Sie hier. Für eine ausführliche Beratung vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Felix Schnabel.
Mein Bachelorstudium wird möglicherweise bis zum Beginn des Praktikums noch nicht abgeschlossen sein. Kann ich das Kernpraktikum trotzdem beginnen?
Das Kernpraktikum ist Bestandteil des Masterstudiums. Es darf deshalb nicht begonnen werden, solange noch Studienleistungen aus dem Bachelorstudium ausstehen. Mit der Online-Wahl (in der Regel Ende Oktober) werden Sie aufgefordert, einen Leistungspunkte-Nachweis mit den noch ausstehenden Studienleistungen vorzulegen. Anschließend haben Sie bis zum Ende des ersten Mastersemesters (31.03.) die Gelegenheit, durch Vorlage eines Ausdrucks Ihres Leistungskontos nachzuweisen, dass Sie die erforderlichen 180 LP (Kunst und Musik: 240 LP) erreicht haben. Das Vorliegen eines Bachelorzeugnisses ist nicht erforderlich. Wurden bis zum Beginn des 2. Mastersemesters die nötigen Studienleistungen nicht erbracht, werden Sie in den Bachelor zurückgestuft, womit sich auch der Beginn Ihres Kernpraktikums um ein Jahr verschiebt.
Welchen zeitlichen Umfang hat die Schulpraxis im Kernpraktikum?
Die Schulpraxis besteht aus einem semesterbegleitenden Tag pro Woche (Praxistag) und einem anschließenden Vollzeit-Blockpraktikum in der vorlesungsfreien Zeit. In dieser Zeit sollen Sie
- eine festgelegte Anzahl von Stunden hospitieren,
- eine festgelegte Anzahl von Stunden Unterricht unter Anleitung durchführen,
- Unterricht vorbereiten und planen,
- den hospitierten und angeleitet durchgeführten Unterricht auswerten.
In die Zeit Ihrer Anwesenheit fließen auch Zeiten ein, die eher dem außerunterrichtlichen Handeln einer Lehrkraft zuzuordnen sind, wie z.B. die Teilnahme an Fach- und Lehrerkonferenzen, Elternabenden oder Lernentwicklungsgesprächen, die Begleitung von Projekttagen, Ausflügen oder anderen schulischen Veranstaltungen und die Teilnahme an Kleingruppenhospitationen im Rahmen der Begleit- und Reflexionsseminare.
Das Kernpraktikum I umfasst insgesamt 30 bis 35 Praxistage:
- in der Phase des Praxistags die Anwesenheit an Schule an einem Tag (5 Zeitstunden bzw. 6 Unterrichtsstunden) pro Woche, das sind in der Regel 10 bis 15 Praxistage;
- in der Phase des Blockpraktikums die tägliche Anwesenheit an Schule (5 Zeitstunden bzw. 6 Unterrichtsstunden pro Tag), das sind in der Regel 20 bis 25 Praxistage.
Im Kernpraktikum I sind insgesamt mindestens 15 bis 20 Stunden unter Anleitung zu unterrichten und 50 Stunden zu hospitieren.
Das Kernpraktikum II umfasst insgesamt 30 bis 32 Praxistage:
- in der Phase des Praxistags die Anwesenheit an Schule an einem Tag (5 Zeitstunden bzw. 6 Unterrichtsstunden) pro Woche, das sind in der Regel 10 bis 15 Praxistage;
- in der Phase des Blockpraktikums die tägliche Anwesenheit an Schule (5 Zeitstunden bzw. 6 Unterrichtsstunden pro Tag), das sind in der Regel 20 Praxistage.
Im Kernpraktikum II sind insgesamt mindestens 12 bis 15 Stunden unter Anleitung zu unterrichten und 40 Stunden zu hospitieren.
Was ist zu beachten, wenn ich während des Praktikums krank werde?
Bitte informieren Sie im Krankheitsfall zeitnah Ihre Ansprechpersonen an der Schule und Ihre Tandempartnerin bzw. Ihren Tandempartner. Können Sie aufgrund der Erkrankung nicht an einer begleitenden Lehrveranstaltung teilnehmen, ist auch die Seminarleitung zu informieren. Ein ärztliches Attest ist in der Regel erst bei einer länger andauernden Erkrankung (ab drei Tagen) bei der Praktikumsschule vorzulegen.
Welche Auswirkungen hat eine Schwangerschaft auf die Durchführung meines Praktikums?
Die Durchführung des Praktikums in der Phase einer Schwangerschaft ist dann möglich, wenn sich der errechnete Geburtstermin und die Phase des sechswöchigen Mutterschutzes zeitlich nicht mit den Praktikumsphasen (Kernpraktikum I: April - September, Kernpraktikum II: Oktober - März) überschneiden.
Kernpraktikum I bzw. II lassen sich auf Ihren Wunsch problemlos um ein Jahr verschieben. Bitte nehmen Sie rechtzeitig Kontakt zum ZLH auf, um mögliche Fragen zu klären.
In Zeiten erhöhter Inzidenzen aufrgund des COVID-Virus gelten voraussichtlich gesonderte Bedingungen.
Der Einsatz im Präsenzunterricht und die Praktikumsbetreuung sind bitte mit der jeweiligen Praktikumsschule abzusprechen.
Bitte beachten Sie, dass eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden muss. Nähere Informationen erhalten Sie beim ZLH.