Anerkennung von Schulpraxis im Orientierungspraktikum
Anerkennung von Schulpraxis, Lehraufträgen oder eines Praktikums einer anderen Hochschule
Sofern Sie beabsichtigen, sich einen Teil oder ein ganzes OP-Modul anerkennen zu lassen, beachten Sie bitte folgende Möglichkeiten.
Sollten Sie Nachfragen haben, wenden Sie sich gern an uns per Mail oder in einer der Sprechstunden.
Anerkennung eines Praktikums einer anderen in- oder ausländischen Universität auf ein gesamtes OP-Modul
Das Modul Orientierungspraktikum beinhaltet mehrere Teilleistungen: Vorbereitungsseminar, Schulpraktikum sowie Begleitveranstaltung (einschließlich Modulprüfung). Daher ist beim Antrag auf Modulanerkennung folgendes zu beachten:
Das anzuerkennende Schulpraktikum muss durch eine universitäre didaktische Veranstaltung begleitet worden sein. Der Praktikumsumfang muss 90 Zeitstunden betragen haben:- Es muss nachgewiesen werden, dass Sie im Umfang von mindestens 60 Stunden im unterrichtlichen Tätigkeitsfeld (Hospitation und Erprobung in pädagogischen Situationen) beschäftigt waren.- Ergänzend muss nachgewiesen werden, dass Sie 30 Stunden im außerunterrichtlichen Tätigkeitsfeld (z.B. Konferenzen, Teamarbeit oder Ganztagsangebot) absolviert haben. Darüber hinaus muss es sich um ein durch eine Mentorin/einen Mentor begleitetes Schulpraktikum gehandelt haben. Darüber hinaus muss es sich um ein durch eine Mentorin/einen Mentor begleitetes Schulpraktikum gehandelt haben. Zudem muss eine Prüfungsleistung erbracht worden sein.
Legen Sie bitte entsprechende Nachweise, wie den Ausdruck Ihres ToR (Transcript of Records), "Scheine", Modulbeschreibungen o.ä. Ihrem Antrag bei.
Kurz zusammengefasst, wenn Sie an einer anderen Universität oder in einem anderen Lehramtsstudiengang ein gleichwertiges allgemeines Schulpraktikum absolviert haben, dann kann dieses für eine Modulanerkennung in Frage kommen.
Freiwillige Praktika ohne universitäre Begleitung können im Rahmen des OP-Moduls nicht anerkannt werden.
Bei Fragen nehmen Sie bitte Kontakt zu Maike Willenborg (op-lags.zlh@uni-hamburg.de( op-lags.zlh"AT"uni-hamburg.de) oder op-lasek.zlh@uni-hamburg.de( op-lasek.zlh"AT"uni-hamburg.de)) auf.
Stand: 19. Mai 2022
Anerkennung von bereits in der Vergangenheit abgeleisteter Schulpraxis (Lehraufträge oder freiwillige, nicht universitär begleitete Praktika)
Freiwillige Praktika ohne universitäre Begleitung können im Rahmen des OP-Moduls nicht anerkannt werden.
Lehraufträge und andere Tätigkeiten an Schule können im Rahmen der Lehrauftragsanerkennung für eine Zuteilung an der Schule, die der Arbeitsplatz ist, sorgen, wenn dies fristgerecht beantragt wird.
Stand: 19. Mai 2022