Anerkennung von Schulpraxis im Orientierungspraktikum
Anerkennung von Schulpraxis, Lehraufträgen oder eines Praktikums einer anderen Hochschule
Sofern Sie beabsichtigen, sich einen Teil oder ein ganzes OP-Modul anerkennen zu lassen, beachten Sie bitte folgende drei Möglichkeiten.
Sollten Sie Nachfragen haben, wenden Sie sich gern an uns per Mail oder in einer der Sprechstunden.
Anerkennung eines Praktikums einer anderen in- oder ausländischen Universität auf ein gesamtes OP-Modul
Da das Orientierungspraktikum-Modul mehrere Teilleistungen beinhaltet : Vorbereitungsseminar, Schulpraktikum sowie Begleitveranstaltung (einschließlich Modulprüfung), ist bei Antrag auf Modulanerkennung folgendes zu beachten:
Das Schulpraktikum muss durch eine universitäre didaktische Veranstaltung begleitet worden sein. Der Praktikumsumfang muss 90 Zeitstunden betragen haben:- Es muss nachgewiesen werden, dass Sie im Umfang von mindestens 60 Stunden im unterrichtlichen Tätigkeitsfeld (Hospitation und Erprobung in pädagogischen Situationen) beschäftigt waren.- Ergänzend muss nachgewiesen werden, dass Sie 30 Stunden im außerunterrichtlichen Tätigkeitsfeld (z.B. Konferenzen, Teamarbeit oder Ganztagsangebot) absolviert haben. Darüber hinaus muss es sich um ein durch eine Mentorin/einen Mentor begleitetes Schulpraktikum gehandelt haben. Darüber hinaus muss es sich um ein durch eine Mentorin/einen Mentor begleitetes Schulpraktikum gehandelt haben. Zudem muss eine Prüfungsleistung erbracht worden sein.
Legen Sie bitte entsprechende Nachweise, wie den Ausdruck Ihres ToR (Transcript of Records), "Scheine", Modulbeschreibungen o.ä. Ihrem Antrag bei.
Kurz zusammengefasst, wenn Sie an einer anderen Universität oder in einem anderen Lehramtsstudiengang ein gleichwertiges allgemeines Schulpraktikum absolviert haben, dann kann dieses für eine Modulanerkennung in Frage kommen.
Bei Fragen nehmen Sie bitte Kontakt zu Maike Willenborg (op-lags.zlh@uni-hamburg.de( op-lags.zlh"AT"uni-hamburg.de) oder op-lasek.zlh@uni-hamburg.de( op-lasek.zlh"AT"uni-hamburg.de)) auf.
Stand: 19. Mai 2022
Tätigkeit an einer Schule - zeitlich parallel zum Orientierungspraktikum
Wer an einer Schule tätig ist, der kann beantragen an dieser Schule zum Praktikum zugeteilt zu werden gemeinsam mit einem Tandempartner/ einer Tandempartnerin aus dem Vorbereitungsseminar.
Eine Reduktion des Umfangs oder das vollständige Anerkennen des Praktikumsblocks ist nicht möglich.
Der alleinige Grund für den Antrag auf Zuteilung ist die Vermeidung von Härten, die für Studierende dadurch entstehen würden, dass sie anderenfalls ein bereits mit einer Schule abgesprochenes Arbeitsverhältnis nicht fortsetzen bzw. nicht annehmen könnten. Eigenständig erteilte Lehraufträge ersetzen jedoch die im Orientierungspraktikum vorgesehenen Tätigkeiten im unterrichtlichen (Hospitationen und Erprobung in pädagogischen Situationen) nicht sowie im außerunterrichtlichen Feld (Konferenzen, Teamarbeit etc.) anteilig nach Abstimmung mit der Schule.
Der Antrag auf Zuteilung stellt sicher, dass der Erwerbsarbeit neben dem Studium in der Phase des Blockpraktikums fortgesetzt werden kann. Die Bearbeitung des Antrages erfolgt erst nach im November.
Zum Antrag auf Zuteilung gehören drei Teile:
- das Formular,
- der Laufzettel der Schule mit der Bestätigung, dass Ihnen und Ihrem Tandempartner bzw. Ihrer Tandempartnerin ein Praktikumsplatz für das Orientierungspraktikum angeboten wird (OP-LAGS/OP-LASek) und
- eine Kopie Ihres Arbeitsvertrages.
Frist für die Antragsstellung ist vom 19. Oktober bis zum 31. Oktober.
Den Antrag laden Sie bitte fristgerecht im Praktikumsportal hoch.
Beachten Sie bei der Wahl des Vorbereitungsseminars, dass Sie alle Seminare mit Kooperationsschulen ausschließen. Denn wer an einem Vorbereitungsseminar mit Schulkooperation teilnimmt, der kann und wird nicht an eine andere Schule zugeteilt werden.
Bei Fragen nehmen Sie bitte Kontakt zum Praktikumsbüro auf:
Studiengänge LAGS und LAS-G: op-lags.zlh"AT"uni-hamburg.de
Studiengänge LASek und LAS-Sek: op-lasek.zlh"AT"uni-hamburg.de
Stand: 19. Mai 2022
Anerkennung von bereits in der Vergangenheit abgeleisteter Schulpraxis (Lehraufträge oder freiwillige, nicht universitär begleitete Praktika)
Freiwillige Praktika ohne universitäre Begleitung können im Rahmen des OP-Moduls nicht anerkannt werden.
Lehraufträge und andere Tätigkeiten an Schule können im Rahmen der Lehrauftragsanerkennung für eine Zuteilung an der Schule, die der Arbeitsplatz ist, sorgen, wenn dies fristgerecht beantragt wird.
Stand: 19. Mai 2022