Tätigkeit an einer Schule - zeitlich parallel zum Orientierungspraktikum
Wer an einer Schule tätig ist, kann bis zum 31. Oktober im Praktikumsportal des ZLH die Praktikumsplatzbestätigung der Schule hochladen.
Die Zuteilung mit einem Tandempartner/einer Tandempartnerin aus Ihrem Vorbereitungsseminar wird seitens des ZLH vorgenommen Anfang Dezember.
Wichtig für Sie ist, dass eine Reduktion des Umfangs oder das vollständige Anerkennen des Praktikumsblocks nicht möglich ist.
Der alleinige Grund für diese Regelung ist die Vermeidung von Härten, die für Studierende dadurch entstehen würden, dass sie anderenfalls ein bereits mit einer Schule abgesprochenes Arbeitsverhältnis nicht fortsetzen bzw. nicht annehmen könnten. Es ist sicherzustellen, dass die im Orientierungspraktikum vorgesehenen unterrichtlichen Tätigkeiten wie Hospitationen und Erprobung in pädagogischen Situationen in der Schule stattfinden, ebenso sind außerunterrichtliche Tätigkeiten wie Konferenzen, Projekte etc. durchzuführen. Eigenständig erteilte Lehraufträge ersetzen also das Orientierungspraktikum nicht.
Beachten Sie bei der Wahl des Vorbereitungsseminars, dass Sie alle Seminare mit Kooperationsschulen ausschließen. Studierende, die an einem Vorbereitungsseminar mit Schulkooperation teilnehmen, können nicht an eine andere Schule zugeteilt werden.
Bei Fragen nehmen Sie bitte Kontakt zum Praktikumsbüro auf:
Studiengänge LAGS und LAS-G: op-lags.zlh"AT"uni-hamburg.de
Studiengänge LASek und LAS-Sek: op-lasek.zlh"AT"uni-hamburg.de