Organisatorische Hinweise zum Orientierungspraktikum
Im Folgenden erhalten Sie Informationen zu Fragen wie
- Vereinbarkeit mit Lehraufträgen und Tätigkeiten an Schule
- Sonderregelungen für OP im Ausland, an einer Waldorfschule oder außerhalb Hamburgs
- OP im Rahmen einer Mitwirkung an Projekten
- Anerkennung in Ausnahmefällen
- Härtefälle
- Schwangerschaft
- Krankheit während des Praktikums
Lehraufträge und Tätigkeit an Schule
Eine Anerkennung von Tätigkeiten und Lehraufträgen an Schule im OP ist nicht möglich.
Aber wenn Sie an einer Schule beschäftigt sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ihren Praktikumsblock an der Schule des Lehrauftrags oder Honorarvertrags absolvieren, indem Sie dort zugeteilt werden.
Dazu gehört, dass die Schule Sie im Praktikumsportal des ZLH anfordert, nachdem Sie sich zum Praktikum im ZLH-Praktikumsportal fristgerecht zum Praktikum angemeldet und dabei angegeben haben, dass Sie einen Lehrauftrag an dieser Schule haben.
Bitte legen Sie Ihren Arbeitsvertrag als Grundlage für diese Zuteilung bis zum 15. November im WiSe und bis zum 1. Mai im Praktikumsbüro vor.
Falls Sie den Ausbildungsbeauftragten Ihrer Schule nicht kennen, dann erfragen Sie diesen bitte während der Praktikumsanmeldungphase im Praktikumsbüro OP per Mail.
- Frist für Ihre Anmeldung: 22. Oktober 2026 [AQ LASek: xy April 2027]
- Frist für Ihre Schule: im November 2026 [AQ LASek: xy Mai 2027]
Stand: 20. Mai 2026
Ausnahmeregelung: Anerkennung anderweitig absolviertes OP bzw. Schulpraxis
Wenn Sie an einer anderen Universität (im In- oder Ausland) oder in einem anderen Lehramtsstudiengang bereits ein gleichwertiges allgemeines Schulpraktikum mit der notwendigen Begleitung absolviert haben, kann dieses für eine Anerkennung des Moduls Orientierungspraktikum in Frage kommen.
Folgende Teilleistungen werden auf Äquivalenz geprüft:
- Das anzuerkennende Schulpraktikum muss durch eine universitäre didaktische Veranstaltung begleitet worden sein.
- Die Praktikumsschule sollte dem Schulformbezug des Orientierungspraktikums entsprechen.
- Der Praktikumsumfang muss 90 Zeitstunden betragen haben. Es muss nachgewiesen werden:
- dass Sie im Umfang von mindestens 60 Stunden im unterrichtlichen Tätigkeitsfeld (Hospitation und Erprobung in pädagogischen Situationen) beschäftigt waren und
- dass Sie 30 Stunden im außerunterrichtlichen Tätigkeitsfeld (z.B. Konferenzen, Teamarbeit oder Ganztagsangebot) absolviert haben.
- Das Schulpraktikum muss durch eine Mentorin/einen Mentor begleitet worden sein.
- Zudem muss eine Prüfungsleistung erbracht worden sein.
Ihre Fragen beantwortet Maike Willenborg (op-lags.zlh@uni-hamburg.de oder op-lasek.zlh@uni-hamburg.de).
An diese Mailadresse senden Sie bitte auch den Antrag und die entsprechenden Nachweise, wie den Ausdruck Ihres ToRs (Transcript of Records) und die Modulbeschreibungen bei. GGfs. sind auch noch Praktikumsbescheinigungen, Praktikumsordnungen und andere aussagekräftige Unterlagen notwendig um die Gleichwertigkeit beurteilen zu können.
Bitte beachten Sie: Eine Anerkennung von bereits in der Vergangenheit abgeleisteter Schulpraxis, d.h. Lehraufträge oder freiwillige, nicht universitär begleitete Praktika, ist im Rahmen des OP Moduls nicht möglich!
Stand: Mai 2026
Sonderregelung OP an Waldorfschulen
Es ist möglich, das OP an einer Waldorfschule zu absolvieren. Zwingende Voraussetzung hierfür ist jedoch die Teilnahme an einer Informationsveranstaltung, die zu Beginn des Wintersemesters vom Praktikumsbüro OP angeboten wird.
Zu dieser Veranstaltung melden Sie sich bitte per E-Mail beim ZLH an (je nach Ausrichtung Ihres Studienganges an die Mailadresse: op-lasek.zlh"AT"uni-hamburg.de oder op-lags.zlh"AT"uni-hamburg.de).
Nach der Veranstaltung haben Sie ca. eine Woche lang Zeit, um dem Praktikumsbüro verbindlich mitzuteilen, ob Sie bei Ihrem Entschluss bleiben oder doch an eine Regelschule zugeteilt werden möchten. Eine Zuteilung an eine Waldorfschule ist nur bei einer expliziten und fristgerechten Bestätigung möglich.
Termin und Ort der Infoveranstaltung: [noch in Klärung; voraussichtlich Ende Oktober/Anfang November]
Stand: Mai 2025
Sonderregelung OP außerhalb Hamburgs
Das Absolvieren des schulpraktischen Teiles an einem Schulstandort außerhalb Hamburgs ist nur möglich, wenn Sie unter den Bedingungen eines Härtefalls studieren (Kindeserziehung, Pflege Familienangehöriger, chronische Erkrankung...) oder Spitzensportler sind.
In diesem Fall melden Sie sich trotzdem zum Praktikum im ZLH-Praktikumsportal (31.08. - 22.10.2026) an, aber kümmern sich bitte möglichst frühzeitig nach der Seminaranmeldung um einen Praktikumsplatz. Das ZLH benötigt eine Bestätigung der Schule und eine Ansprechpartnerin bzw. einen Ansprechpartner per Mail, Frist: 15. November 2026).
Stand: Mai 2026
Sonderregelung OP im Ausland
Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, das Praktikum (entweder den Praktikumsblock oder das gesamte Modul Orientierungspraktikum) im Ausland absolvieren. Entweder organisieren Sie ihren Auslandsaufenthalt selbst oder Sie nehmen an Projekten teil, z.B. DiCoT der Fakultät Erziehungswissenschaft, in dem Ihnen ein Praktikumsplatz vermittelt wird.
Projekt DiCoT-Teilnehmende müssen sich selbst zu einem Projektbezogenem Vorbereitungsseminar anmelden per STiNE.
Die Seminare sind im Vorlesungsverzeichnis ersichtlich.
Frist zur Anmeldung eines Auslandsvorhabens im ZLH-Praktikumsportal ist der 22. Oktober 2026.
Verpflichtend ist bei einem Auslandspraktikum ein vorheriges Beratungsgespräch im ZLH. Zu diesem Zweck vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Maike Willenborg (siehe Beratungsangebote -> Kleingruppenberatung "OP im Ausland"). Bitte beachten Sie auch die weiteren Informationen zum Orientierungspraktikum im Ausland.
Stand: Mai 2026
OP im Rahmen einer Mitwirkung an Projekten
Durch Mitwirkung an folgenden Projekten kann das gesamte Modul Orientierungspraktikum anerkannt werden:
-
Projekt "TheaterSprachCamp (TSC)" für Studierende im LAGS und LAS-G
- Projekt "Weichenstellung" für Studierende im LAGS, LAS-G, LASek und LAS-Sek (nur noch auslaufende Betreuung durch den Projektleiter)
In jedem Fall ist es erforderlich, sich zunächst mit den jeweiligen Projektleitungen abzusprechen, bevor Sie diese Möglichkeit weiterverfolgen. Wenn die Projektleitung zustimmt, stellen Sie den Antrag auf die Anerkennung des Zusatzangebots beim Praktikumsbüro OP.
Bitte beachten Sie auch die näheren Informationen sowie den Antrag auf Anerkennung des Zusatzangebotes.
Stand: Mai 2026
Härtefallregelungen
Bei der Anmeldung zum Orientierungspraktikum im ZLH-Praktikumsportal können Sie einen Härtefall geltend machen, wenn Sie z.B.
- eigene Kinder betreuen,
- Verwandte pflegen müssen oder
- selbst an einer chronischen Erkrankung leiden.
Bis zum 22. Oktober 2026 geben Sie ergänzend zur Auswahl der Wunschstadtteile im ZLH-Praktikumsportal idealerweise im Begründungsfeld in der Praktikumsanmeldung an in welchen drei Stadtteilen im Idealfall die Schule liegen sollte oder die Adresse, in deren Umfeld die Praktikumsschule liegen soll falls diese von Ihrer Wohnadresse abweicht. Sie werden dann der nächstgelegenen Schule zugewiesen, die Praktikumsplätze anbietet.
Bei Härtefällen bezüglich der Seminaranmeldung kontaktieren Sie bitte das Studien- und Prüfungsbüro Erziehungswissenschaft.
Stand: Mai 2026
Schwangerschaft
Auswirkungen von Schwangerschaft auf die Durchführung des OP
Eine Durchführung des Praktikums in der Phase einer Schwangerschaft ist dann möglich, wenn sich der errechnete Geburtstermin und die Phase des sechswöchigen Mutterschutzes vor Entbindungstermin und acht Wochen nach der Entbindung zeitlich nicht mit dem Praktikumsblock überschneiden.
Je nachdem wann das Kind erwartet wird, sind unterschiedliche Absprachen erforderlich.
Eine Teilnahme am Vorbereitungsseminar stellt erfahrungsgemäß kein Problem dar, aber hier gilt die Anwesenheitspflicht, so dass möglicherweise eine Überschneidung mit Ihrem Recht auf Mutterschutz entstehen kann.
Das Absolvieren des Praktikumsblocks muss individuell geklärt werden, letztlich entscheidet die Schulleitung, ob eine Praktikantin an der Schule tätig werden darf. Die Schule erstellt dafür eine Gefährdungsbeurteilung.
Das Modul "Orientierungspraktikum" lässt sich auf Ihren Wunsch hin problemlos um ein Jahr verschieben. Bitte nehmen Sie rechtzeitig Kontakt zum Praktikumsbüro auf (je nach Ausrichtung Ihres Studienganges an die Mailadresse: op-lasek.zlh"AT"uni-hamburg.de oder op-lags.zlh"AT"uni-hamburg.de), um mögliche Fragen zu klären.
Stand: Mai 2026
Krankheit während des Praktikums
Bitte informieren Sie im Krankheitsfall zeitnah Ihre Ansprechpersonen an der Schule und Ihre Tandempartnerin bzw. Ihren Tandempartner. Können Sie aufgrund der Erkrankung nicht an einer Begleitveranstaltung teilnehmen, ist auch die Seminarleitung zu informieren. Ein ärztliches Attest ist in der Regel erst bei einer länger andauernden Erkrankung (ab drei Tagen) bei der Praktikumsschule vorzulegen.
Stand: Mai 2026